Allianz von Disney, Microsoft & Co. will urheberrechtlich geschützte Inhalte blockieren
Berichten in verschiedenen Medien zufolge haben sich unter der Führung von Disney und Microsoft unter anderem NBC Universal, Viacom, CBS, Fox, MySpace, Veoh Networks and Dailymotion zusammengefunden, um Regeln für die Blockierung urheberrechtlich geschützter Inhalte aufzustellen. Internet-Firmen, die sich den Regeln unterwerfen, sollen sich in Zukunft nicht mehr gegenseitig wegen Urheberrechtsverletzungen verklagen. Google, ursprünglich an den Gesprächen beteiligt, hat der Initiative den Rücken gekehrt.
Auf der Web-2.0.-Konferenz äußerte sich Viacom-Chef Philippe Dauman zu Googles Ausscheren folgendermaßen: „Ich denke, soweit sind wir noch nicht. Google kann Dinge sehr schnell umsetzen, wenn sie wollen. Ich vermute, sie wollten bisher noch nicht. Vielleicht werden sie sich später anschließen, freiwillig oder unfreiwillig. Was niemand will, ist ein proprietäres System, das nur einer Firma nutzt. Wir brauchen Zusammenarbeit zum Nutzen der Verbraucher.“
„Kreativität ermutigen. Geistiges Eigentum respektieren“
Der ganze Pakt steht unter dem Motto „Kreativität ermutigen. Geistiges Eigentum respektieren“. Als Beispiele für die adressierten Dienste werden auf der Homepage der Initiative „Soapbox auf MSN, Myspace, Dailymotion und Veoh.com“ genannt. Zu den „Urheberrechtsprinzipien für Dienste mit Nutzer-generierten Inhalten“ gehört die Verpflichtung, urheberrechtsverletzende Inhalte von Nutzern zu entfernen und möglichst zu blockieren, bevor sie weiterverbreitet werden können. Dazu sollen von den Dienstleistern „effektive Technologien zur Identifizierung von Inhalten“ eingesetzt werden, die mit „geliefertem Referenzmaterial der Rechteinhaber“ arbeiten.
Das private Regelwerk ist rechtlich nicht bindend, kann aber dazu beitragen, die Zusammenarbeit der Firmen untereinander zu erleichtern. In diesem Sinne begrüßte YouTube die Vereinbarung. „Wir sind offen für Ideen von den verschiedenen Medienunternehmen zur Identifizierung von Inhalten […] wir freuen uns, dass sie in diesen Fragen die Notwendigkeit zur Zusammenarbeit erkannt haben und wir werden mit ihnen zusammenarbeiten, um unsere in der Industrie führenden Werkzeuge weiterzuentwickeln.“
Faire Nutzung erlauben – aber wie?
Aus Nutzersicht ist besonders Regel 3d für User Generated Content (UCG), also Nutzer-generierte Inhalte, von Interesse: „Rechteinhaber und UGC-Dienste sollten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Identifizierungstechnologie in einer solchen Art und Weise implementiert wird, dass die legitimen Interessen (1) beim Blockieren von urheberrechtsverletzenden Inhalten durch Nutzer, (2) beim Hochladen lizenzierter Inhalte und solcher Inhalte, an denen die Nutzer die Rechte halten sowie (3) bei Nutzung der gesetzlichen Ausnahmebestimmungen“ berücksichtigt werden.
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