Alexander Skipis: Bestehende Schranken müssen beschnitten werden
Verlässliche Rahmenbedingungen sind Voraussetzung für Fortbestehen und Wachstum der Kreativwirtschaft in Deutschland. Dem Schutz des geistigen Eigentums kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Buch- und Hörbuchverlage sehen sich zunehmend durch Internetpiraterie, aber auch durch gesetzliche Schrankenregelungen, die aus Nutzersicht einen Kauf der Verlagsprodukte entbehrlich machen, in ihren Geschäftsmodellen bedroht. Zudem leiden sie unter den Folgen der misslungenen Novelle des Urhebervertragsrechts.
Urheber und Verwerter benötigen unbedingtes Vertrauen in ein stabiles und berechenbares Urheberrecht. Statt einer nicht enden wollenden Reformdiskussion brauchen sie gesetzgeberische Konstanz, statt gerichtlicher Musterverfahren unmissverständliche Gesetzestexte und –begründungen.
Aufgabe der Politik muss es deshalb sein, einen auch für die Nutzung moderner Technologien adäquaten Rechtsrahmen zu schaffen, der Autoren und Medienunternehmen nicht darin behindert, hochwertige Inhalte zu kreieren bzw. zu veredeln und marktfähig zu machen. Wünschenswert wäre ein Gesamtkonzept, das auch die Verbesserung des Schutzes geistigen Eigentums vor Internetpiraterie berücksichtigt, weil dort derzeit die größten Gefahren für die Entwicklung einer modernen Informationsgesellschaft in Deutschland liegen. Idealerweise sollte der Gesetzgeber anstelle der Ausweitung gesetzlicher Schranken im Bildungsbereich durch die Beschneidung bestehender Schranken dafür sorgen, dass vermehrt privates Kapital in die Schaffung attraktiver digitaler Inhalte für Schüler, Studenten und Wissenschaftler fließen kann.
Denn ein Zurückdrängen unternehmerischer Initiative und deren Ersatz durch nicht nachhaltige staatliche Publikationsaktivitäten als Folge der Ausweitung von Urheberrechtsschranken würden die Chancen Deutschlands als Bildungs- und Wissenschaftsstandort verschlechtern und wäre fiskalisch nachteilig. Im Rahmen einer Novellierung des Urheberrechtsgesetzes sollten schließlich die Auswirkungen der im Jahre 2002 erfolgten Reform des Urhebervertragsrechts nüchtern analysiert und rückgängig gemacht werden. Diese Novelle ist für die Kreativen fruchtlos geblieben und hat lediglich zu einem Verlust von Rechts- und Kalkulationssicherheit bei Investitionen in die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke geführt.
Zur Person
Nach Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften arbeitete Skipis als Referent des damaligen Oberbürgermeisters der Stadt Frankfurt. Anfang 1990 wechselte er als persönlicher Referent des Präsidenten zum Hessischen Rechnungshof und wurde 1995 von der Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth zu ihrem Büroleiter berufen. Ab November 1999 verantwortete er die Unternehmenskommunikation und das Marketing der Messe Frankfurt GmbH, bevor er im März 2001 als Geschäftsführender Gesellschafter in die Leipziger & Partner Kommunikations GmbH sowie als Geschäftsführer in die Leipziger & Partner Public Relations GmbH eintrat. Von November 2002 bis Oktober 2005 war Alexander Skipis als Ministerialdirigent und Abteilungsleiter in der Hessischen Staatskanzlei verantwortlich für die Steuerung und Koordinierung sämtlicher Projekte der Hessischen Landesregierung. Alexander Skipis ist seit dem 1. November 2005 Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels und Sprecher der Wirtschaftsholding des Börsenvereins.
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