ACTA: Der Big Bang der Netzpolitik
Der folgende Text stammt aus „Das Netz 2012“, dem Jahresrückblick Netzpolitik von iRights. Das ganze Heft können Sie als E-Book oder Print kaufen. Mehr Infos und ein Preview hier und auf der Website des neuen Verlags iRights.media.
Warschau, 24. Januar 2012. Der Wetterdienst registriert eine Tiefsttemperatur von 3 Grad unter Null. Tausende Menschen demonstrieren in den Straßen der polnischen Hauptstadt gegen das Anti-Counterfeiting Trade Agreement. Wogegen?
Gegen ACTA. Gegen ein internationales Abkommen, das – nach Aussage der beteiligten Regierungen – verhindern soll, dass gefälschte Handtaschen und Medikamente in Umlauf kommen. Und das, nach Ansicht vieler Kritiker, die Kommunikationsfreiheit im Internet bedroht.
Berlin, 11. Februar 2012. Der Wetterdienst registriert eine Tiefsttemperatur von 14 Grad unter Null. Zehntausende Menschen demonstrieren in den Straßen der deutschen Hauptstadt, aber auch in München, Stuttgart, Düsseldorf, Frankfurt am Main und anderen Städten Deutschlands und Europas gegen ACTA, das sechs Jahre lang unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgehandelt worden war.
Öffentlichkeit und Organisationen wurden umgangen
Was an ACTA polarisiert, ist nicht in erster Linie der Inhalt des Abkommens, sondern wie es zustande gekommen ist. Es zeigt symptomatisch die Komplexität und Bürgerferne der Entscheidungsstrukturen, in denen Fragen der Netzpolitik ausgehandelt werden. Weil die beteiligten Regierungen ACTA als ein intergouvernementales Handelsabkommen konzipierten, ließen sie die UN-Organisation WIPO, die für geistiges Eigentum zuständig ist, ebenso außen vor wie die Welthandelsorganisation WTO. Zugleich schlossen sie die Öffentlichkeit von dem Verhandlungsprozess aus: Handelsabkommen werden eben geheim verhandelt – das bekam zu hören, wer mehr wissen wollte.
ACTA ist ein multi-laterales Handelsabkommen auf völkerrechtlicher Ebene. Das Ziel: Mindeststandards für den Kampf gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen in allen Teilnehmerstaaten. Gegenstand des Abkommens sind unerlaubte Kopien von Musik, Filmen und Software ebenso wie Imitate von Markenkleidung und gefälschte Medikamente. Es geht also nicht nur um geistiges Eigentum im digitalen Umfeld; dieses wird im Paket mitverhandelt.
Das Abkommen sollte selbst keine neuen Schutzrechte etablieren, sondern die Durchsetzung von bestehenden Immaterialgüterrechten unterstützen und international vereinheitlichen. Zentrales und umstrittenstes Element, das dazu dienen sollte, Urheberrechte im Internet besser durchzusetzen, war die verstärkte Zusammenarbeit zwischen Netzanbietern und Rechteinhabern. In einer frühen Version des Vertragstextes fand sich zum Beispiel die Vorgabe für Provider, Nutzern den Internetzugang bei wiederholten Urheberrechtsverstößen zu sperren („Three Strikes“).
ACTA als Angriff gegen die WIPO
Warum wählten die ACTA-Verhandlungspartner nicht den transparenteren Weg über die WIPO, die für die sogenannten gewerblichen Schutzrechte (Urheberrecht, Patente, Markenrechte etc.) zuständig ist? Die Verhandlungspartner waren der Auffassung, „dass durch ein eigenständiges Abkommen zwischen interessierten Staaten ein weiter reichendes Schutzniveau zu erzielen ist“, erklärte die Bundesregierung.
Immer öfter scheiterten Initiativen der Industrieländer innerhalb der WIPO am Widerstand von Entwicklungs- und Schwellenländer, wenn die ihre Interessen nicht beachtet sahen. Der taktisch motivierte Alleingang der ACTA-Staaten hatte also ein intransparenteres Verhandlungsformat zur Folge. Zugleich stellt er die Zuständigkeit und Legitimation der UN-Organisation in Frage.
Diese Intransparenz steigert das Misstrauen der Bürgerinnen und Bürger gegenüber politischen Entscheidungen, die eigentlich in ihrem Auftrag getroffen werden sollen. Zum anderen führte sie dazu, dass in das Abkommen Formulierungen aufgenommen wurden, die aus reinem Mangel an Sachverstand missverständlich oder problematisch waren.
Frühe Fassungen der ACTA-Klauseln enthielten Formulierungen, die darauf hindeuteten, dass das Abkommen Provider dazu verpflichten würde, ihre Netze zu überwachen, um herauszufinden, ob dort Inhalte, die vom Urheberrecht oder verwandten Schutzrechten geschützt sind, rechtswidrig gespeichert oder übertragen werden. Weiterhin hätten sie Maßnahmen ergreifen müssen, um das zu unterbinden.
Derart mehrdeutige Formulierungen wurden erst konkretisiert, nachdem sie veröffentlicht und von Experten und Parlamentariern kritisiert worden waren, die nicht an den Verhandlungen teilnehmen durften.
ACTA hätte etwas geändert
Darüber hinaus wurde in den Auseinandersetzungen um ACTA in Deutschland oft argumentiert, der Vertrag sei unproblematisch, da er an der deutschen Rechtssituation nichts ändere. Das stimmt zum einen nicht, zum anderen – und viel wichtiger – ist es eine Argumentation, die dem internationalen Charakter der Vereinbarung nicht gerecht wird. Es ist ein gesellschaftlicher Konsens, dass Deutschland globale Verantwortung trägt, und somit auch Verantwortung für Entwicklungs- und Schwellenländer. Viele dieser Länder haben jedoch kein Interesse daran, dass gewerbliche Schutzrechte ausgeweitet werden, da in vielen Fällen in erster Linie die Industrienationen davon profitieren, sie selbst aber schlechter gestellt werden.
Genau das droht jedoch, wenn Entwicklungsländer aus dem Verhandlungsprozess ausgeschlossen und etablierte Organisationen wie WIPO und WTO umgangen werden. Noch dazu, weil ein Blick in die Geschichte der Abkommen zu Schutzrechten zeigt, dass sie immer nur verschärft worden sind – üblicherweise ohne empirische Belege dafür, dass dieser Schutz für die gesamte Gesellschaft von Interesse ist, also beispielsweise zu Wohlfahrtsgewinnen führt.
Strasbourg, 4. Juli 2012. Der Wetterdienst registriert eine Höchsttemperatur von 27 Grad. Das Europäische Parlament lehnt ACTA mit 478 Gegenstimmen ab, bei 39 Ja-Stimmen und 165 Enthaltungen.
EU-Handelskommissar Karel De Gucht hatte ACTA im Februar dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt, um klären zu lassen, ob der Vertrag mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist. Nach der Ablehnung durch das EU-Parlament hat die Kommission diesen Prüfungsantrag nicht zurückgezogen, sondern angekündigt, ACTA erneut dem Parlament zur Abstimmung vorzulegen, wenn der Gerichtshof keine Probleme sieht. Das Ergebnis steht bisher aus.
Weiter verhandelt werden in der Zwischenzeit die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (IPRED), das Abkommen zur Transpazifischen strategischen wirtschaftlichen Partnerschaft (TPP), das Canada-EU Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) und das Clean-IT-Projekt der Europäischen Union zur Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet.
Die Akteure können sich auf heiße Diskussionen und kalte Füße einstellen.
Matthias Spielkamp ist Redaktionsleiter von iRights.info und Partner des iRights.lab. Unternehmer, Journalist, Unternehmerjournalist. Impulsvortragsgeber. Vorstandsmitglied von Reporter ohne Grenzen.
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