Abmahnungen: Zypries kritisiert überzogene Forderungen
Seitdem jeder über das Internet in der Öffentlichkeit auftreten kann, mehren sich für Privatleute die juristischen Probleme. Begehen sie – häufig in Unkenntnis der Rechtslage – im Web Urheberrechtsverletzungen drohen Abmahnungen und damit verbundene Gebührenforderungen. Diese sind oft erheblich. Regelmäßig ist in der Presse zu lesen, dass schon für geringfügige Urheberrechtsverletzungen Abmahnkosten in vierstelliger Höhe in Rechnung gestellt werden. Justizministerin Zypries erwähnte in ihrer Rede „[z]um Beispiel ein 15-jähriges Mädchen, das ein Foto ihrer Lieblingspopgruppe auf ihrer Homepage eingestellt hat – oder der Vorsitzende eines Sportvereins, der einen kleinen Stadtplan-Ausschnitt für den Weg zum Sportplatz ins Internet stellt.“
Begünstigende Rechtslage
Das geltende Recht schafft mit vagen Berechnungsgrundlagen eine gewisse Basis für überzogene Abmahnkosten. Konkrete Festlegungen oder Obergrenzen für Abmahngebühren – etwa in Bagatellangelegenheiten – sind bislang nicht geregelt. Vielmehr werden die für eine Abmahnung entstehenden Anwaltskosten auf Grundlage des so genannten Gegenstandswertes berechnet, der zunächst aufgrund einer reinen Schätzung von dem abmahnenden Anwalt oder dessen Mandanten festgelegt wird (Näheres hierzu siehe bei iRights: Was tun bei Abmahnungen?, Link am Ende dieses Textes). Bundesministerin Zypries kritisierte, dass manche Anwälte einen überhöhten Gegenstandswert angeben, um die Kosten für den Abgemahnten in die Höhe zu treiben.
Handlungsbedarf
Dies sei nicht hinnehmbar: „[We]nn ich dann noch höre, dass eine Anwaltskanzlei täglich bei den Betroffenen anruft, um die Geldforderung einzutreiben, dann muss ich Ihnen ganz klar sagen: Ein solches Verhalten kann nicht akzeptiert werden!“, äußerte sich die Ministerin gegenüber den versammelten Anwälten. Sie berichtete, dass sich in der Vergangenheit vermehrt Privatleute beim BMJ über eine unangemessene Abmahn-Praxis beschwert hatten.
Die Bundesjustizministerin beließ es nicht bei ihrer Kritik, sondern kündigte – anscheinend zum Missfallen einiger Anwesender – konkrete Gegenmaßnahmen an. So werde man die Gebühren im Zusammenhang mit Abmahnungen gesetzlich klarer regeln. In „einfach gelagerten Fällen mit nur unerheblicher Rechtsverletzung“ würden dann nur noch 50 bis 100 Euro an Gebühren für Abmahnung und Anwalt in Frage kommen. Auf diese Ankündigung reagierten laut Kölner Stadt-Anzeiger etliche der anwesenden Anwälte mit Buh-Rufen.
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