Abmahnungen für Redtube-Streams, VG Wort und LSR, Jdownloader-Urteil
Redtube.com: Massenhafte Abmahnung von Streaming-Nutzern
Anwälte der Kanzlei „Urmann + Collegen“ haben Nutzer der amerikanischen Pornografie-Streaming-Plattform Redtube.com abgemahnt. Betroffen sind nach ersten Schätzungen einige Tausend deutsche Nutzer. Woher die ermittelten IP-Adressen und Nutzerdaten stammen, ist noch ungeklärt. Juristisch begeben sich U+C Rechtsanwälte auf dünnes Eis. Denn ob die technisch bedingte Zwischenspeicherung (Kopie) beim Streaming-Vorgang eine Urheberrechtsverletzung darstellt oder die Schrankenregelung des § 44a UrhG greift, ist umstritten. Es bleibt daher abzuwarten, wie die Gerichte in der Sache entscheiden werden.
Zur Meldung auf Golem.de.
Zur Nachricht auf Telepolis.
iRights.info: Post vom Anwalt, was tun? Vorgehensweise bei Abmahnungen
iRights.info: Leihen, Downloaden, Streamen, Aufnehmen: Filme sehen im Internet
VG Wort wird Presse-Leistungsschutzrecht wahrnehmen
Die VG Wort hat bekanntgegeben, von ihren Gremien zur Wahrnehmung des Presse-Leistungsschutzrechtes ermächtigt worden zu sein. Damit kann die VG Wort das im August dieses Jahres in Kraft getretene Presse-Leistungsschutzrecht gegenüber Suchmaschinen und vergleichbaren gewerblichen Diensteanbietern wahrnehmen. „Dank des Beschlusses ihrer Mitglieder kann die VG Wort in Zukunft Leistungsschutzrecht und urheberrechtliches Nutzungsrecht aus einer Hand anbieten“, so der geschäftsführende Vorstand Staats. Kontakte zu Presseverlagen gebe es bisher aber nicht.
Zur Pressemitteilung der VG Wort.
Ausführlicher zu diesem Thema auf Telemedicus.
Landgericht Hamburg: Geschäftsführer haftet für Software zum Download von Videostreams
Der Geschäftsführer des Softwareherstellers Appwork haftet für die urheberrechtsverletzende Funktion des Open-Source-Downloadmanagers „Jdownloader 2“. Das hat das Landgericht Hamburg Ende November entschieden (Az.: 310 O 144/13). Die Software umgeht nach Ansicht des Gerichts den Kopierschutz von Streamingseiten als technische Maßnahme im Sinne des Paragraf 95a Absatz 2 Urheberrechtsgesetz. Appwork verstößt mit Anbieten des „Jdownloaders“ gegen Paragraf 95a Abs. 3 Nr. 3; der Geschäftsführer haftet als Täter, so das Landgericht. Ein Musikverlag hatte geklagt, weil die Software das Herunterladen von geschützten Streaming-Videos auf myvideo.de ermöglichte. Der Geschäftsführer hat Widerspruch eingelegt.
Zur Meldung bei urheberrecht.org.
Zum Urteil im Volltext.
Einigung zur Vorratsdatenspeicherung im Koalitionsvertrag
CDU/CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung geeinigt. Im Koalitionsvertrag heißt es, dass der Zugriff auf gespeicherte Daten nur nach richterlicher Genehmigung erfolgen soll – und nur im Falle schwerer Straftaten sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben. Der Zeitpunkt der Umsetzung ist noch unklar. Union und SPD wollen auf EU-Ebene zugleich eine Verkürzung der Speicherfristen auf drei Monate erwirken. Die Vorratsdatenspeicherung betrifft Speicherung, Abruf und Nutzung von Verbindungsdaten durch Telekommunikationsanbieter.
Zur Nachricht bei der Bundesrechtsanwaltskammer.
Zum Koalitionsvertrag auf tagesschau.de.
EU-Rat: Einigung auf EU-Datenschutzreform weiter in Ferne gerückt
Das Treffen der Justiz- und Innenminister der EU-Mitgliedstaaten am vergangenen Freitag hat zu keiner Einigung in den wesentlichen Streitfragen um die anstehende Datenschutzreform geführt. Grundlegender Diskussionspunkt ist der Plan, die Aufsichtsbehörde eines Mitgliedstaates für Unternehmen zuständig zu machen, die dort ihre Hauptniederlassung betreiben. Viele Teilnehmer des Treffens sehen die Verzögerungen als so gravierend an, dass sie mit keiner Einigung vor der Europawahl im Mai 2014 rechnen.
Zum Bericht bei heise.de.
Bundeskartellamt gibt grünes Licht für ersten Teil des Springer-Funke-Deals
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme mehrerer Springer-Blätter durch die Funke-Mediengruppe genehmigt. Die Übernahme des Hamburger Abendblatts und der Berliner Morgenpost sei kartellrechtlich unproblematisch, da Funke in diesen Städten noch nicht tätig war. Im Bereich der Frauenzeitschriften – ebenfalls Teil des Deals – baue Funke zwar seine Marktmacht aus, sehe sich aber weiterhin einem hohen Wettbewerb ausgesetzt, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. Das Ergebnis einer Prüfung der Übernahme mehrerer Programmzeitschriften sowie der Gründung zweier Gemeinschaftsunternehmen in den Bereichen Vermarktung und Vertrieb wird dagegen erst im nächsten Jahr erwartet. Springer und Funke hatten den Deal im Gesamtwert von 920 Millionen Euro in vier Pakete aufgeteilt, um das Genehmigungsverfahren zu vereinfachen.
Zur Pressemitteilung des Bundeskartellamts.
Kritiker bemängeln Pläne zum Schengen-Routing
Kritiker bemängeln die Pläne der Telekom, Daten nur noch über Netzknoten bestimmter Länder zu leiten: Echter Schutz vor Geheimdiensten sei damit nicht zu erreichen; die Telekom wolle sich lediglich in eine vorteilhafte Marktposition bringen, da ihr der Großteil der Leitungsinfrastruktur in Deutschland gehört, so der Chef des Frankfurter Netzknotens DE-CIX Summa. Aufgeschlossener gibt sich der Bundesdatenschutzbeauftragte: „Wir werden um eine Restrukturierung des Internet nicht herumkommen“, so Schaar. Nach den Geheimdienstaffären der vergangenen Monate fordern Politiker und die Deutsche Telekom, den innerdeutschen Mailverkehr lediglich über Router und Server in Deutschland zu transportieren; die Abwicklung des Datenverkehrs soll nur noch über Netzknoten der Schengen-Staaten stattfinden.
Zum Bericht auf FAZ.net.
Experten finden Millionen entwendeter Passwörter
Sicherheitsexperten der Firma Trustwave fanden über zwei Millionen Passwörter auf dem Server eines Botnetzes namens „Pony“. Kriminelle hatten mithilfe einer Software offenbar Passworteingaben der Nutzer mitgeschnitten. Betroffen sind Zugangsdaten zu Facebook, Google, Linkedin und Twitter. Eine Analyse der Passwörter ergab: Die meisten davon entsprachen nicht den Standards für sichere Passwörter.
Zur Meldung bei Heise Security.
Zum Bericht auf Spiegel Online.
OLG Köln: Hinweis „Anzeige“ entkräftet Vorwurf der Schleichwerbung
Wer Werbung deutlich sichtbar mit den Wort „Anzeige“ auf einer Webseite kennzeichnet, begeht keinen Verstoß gegen das wettbewerbsrechtliche Verbot von Schleichwerbung gemäß Paragraf 4 Nr. 3 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Das hat das Oberlandesgericht Köln im August entschieden. Die Beklagte hatte den Hinweis „Anzeige“ nach einer Abmahnung auf ihrer Webseite status-symptome.de angebracht. Damit wollte sich der Kläger nicht zufriedengeben – das OLG aber ließ den Hinweis ausreichen: Das Wort „Anzeige“ sei als Unterscheidungskennzeichen zwischen redaktionellen und werblichen Beiträgen allgemein bekannt. Wer einen solchen Hinweis lese, müsse dem folgenden Inhalt kritischer begegnen.
Zum Urteil im Volltext.
Zur Urteilszusammenfassung der Kanzlei Dr. Bahr.
Deutliche Mehreinnahmen: Senkung des Rundfunkbeitrags denkbar
Eine Senkung des Rundfunkbeitrags ist zum ersten Mal in der Rundfunkgeschichte denkbar. Grund: Die Einnahmen für ARD und ZDF durch den Rundfunkbeitrag fallen offenbar höher aus als erwartet. So rechnet Sachsens Regierungschef Stanislaw Tillich (CDU) Mehreinnahmen, „die bis an die Milliardengrenze herangehen“. Unterdessen werden Stimmen aus den Ländern laut, die eine Senkung des Rundfunkbeitrags um bis zu einen Euro monatlich fordern. Eine Beitragssenkung kommt auch für die zuständige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) in Betracht. Abzuwarten bleiben jedoch zunächst die offiziellen Zahlen der KEF.
Zum Beitrag der Süddeutschen.
Dieser Wochenrückblick ist unter Zusammenarbeit mehrerer Telemedicus-Redakteure entstanden. Mitgewirkt haben Dr. Sebastian Brüggemann, Franziska Dockhorn, Lennart Elsass, Susanna Ott und Diana Spikowius. Lizenz: CC BY-NC-SA.
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