EU-Studie: Urheberrechtsschutz stört Online-Binnenmarkt
Der grenzüberschreitende Online-Einkaufsbummel bleibt in der Europäischen Union weiterhin die Ausnahme. Das geht aus einer Studie zum E-Shopping hervor, die gestern von der EU-Kommission veröffentlicht wurde. Als ein Grund dafür wird der antiquierte Umgang mit Urheberschutzrechten genannt.
Der E-Binnenmarkt ist nur einen Mausklick weit weg. So sieht es in der Theorie aus. In der Praxis bleibt grenzüberschreitendes Online-Shopping die Ausnahme. Nur 7 Prozent der Verbraucher in der EU haben im vergangenen Jahr von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Hingegen stieg die Gesamtzahl der Online-Einkäufer von 2006 bis 2008 auf ein Drittel aller Verbraucher. Diese Zahlen legte die EU-Kommissarin Meglena Kuneva gestern in ihrem “Bericht über Hindernisse für den elektronischen Geschäftsverkehr” vor.
Meglena Kuneva erklärte anlässlich der Vorstellung des Berichts:
“Verbraucher haben viele Vorteile durch das Internet. Es erweitert die Größe des Marktes, in dem sie sich bewegen, und gibt ihnen Zugang zu mehr Anbietern und größeren Wahlmöglichkeiten. Es ermöglicht den Vergleich von Produkten, Anbietern und Preisen in nie da gewesenem Ausmaß. Die Nutzung des Internets für private Einkäufe wird sich weiter durchsetzen. Bereits 150 Millionen Verbraucher kaufen online ein, jedoch nur 30 Millionen auch im Ausland. Wir müssen dafür sorgen, dass die Akzeptanz des Internets als Handelsplattform nicht unnötig dadurch gebremst wird, dass wichtige rechtliche Hindernisse nicht ausgeräumt oder für die Verbraucher entscheidende Vertrauensfragen nicht geklärt werden.”
Als wesentliche Hindernisse für den grenzüberschreitenden Online-Handel macht der Bericht der EU-Kommission Sprachprobleme, rechtliche Probleme und ein mangelndes Verbrauchervertrauen aus. Zu den rechtlichen Problemen zählen neben Unterschieden im Verbraucherrecht und bei der Mehrwertsteuererhebung auch der “Schutz des geistigen Eigentums”.
Die Online-Vermarktung von Musik und Filmen orientiert sich noch immer an nationalen Landesgrenzen. In der Folge wird der Aufbau EU-weiter Online-Angebote behindert. Die territorial beschränkte Verwertung von Nutzungsrechten führt zu erheblichen Transaktionskosten, hat die EU-Kommission festgestellt. “Die relevanten Stakeholder sind sich gleichermaßen bewusst, dass ein System der multiterritorialen Lizenzierung nötig ist, um das Problem der territorialen Rechteverwertung und der damit verbundenen Kosten zu bewältigen”, wird daraus im Bericht (PDF) geschlussfolgert.
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