Streit mit der GEMA: Auch Youtube legt Berufung ein
Die Hamburger Richter hatten am 20. April entschieden, dass Youtube bei Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer als Störer haftet. “Das erstinstanzliche Urteil war bereits ein großer Erfolg für das Anliegen der Urheber, die die GEMA vertritt, reicht aber noch nicht weit genug”, begründete die Verwertungsgesellschaft den Gang in die nächste Instanz.
Auch Youtube legte Berufung ein. “Unabhängig von den derzeitigen Verhandlungen werden wir das Urteil anfechten, da es Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten wesentlich schwerer machen würde, ihren Betrieb aufrechtzuerhalten”, heißt es in einer Erklärung. Die Entscheidung zum Einsatz von Filtern würde “Innovationen und Meinungsfreiheit im Internet” beeinträchtigen.
Hintergrund des Rechtsstreits ist die Frage, wie GEMA-geschützte Inhalte auf Youtube zu lizenzieren und zu vergüten sind. Nach dem Urteil nahmen beide Parteien die Verhandlungen wieder auf, konnten sich aber immer noch nicht einigen.
Vor dem Landgericht Hamburg konnte sich keine der beiden Streitparteien auf voller Linie durchsetzen. Anders als von der GEMA angestrebt, sah das Gericht bei Youtube keine Täterhaftung im Fall von Urheberrechtsverstößen. Youtube hält die Verpflichtung durch die Richter für problematisch, Wortfilter einzusetzen, um wiederholte Urheberrechtsverstöße zu verhindern.
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