Demonstrationen gegen ACTA, Internet-Ausschuss, TKG-Novelle
Zehntausende demonstrieren gegen ACTA-Abkommen
Am vergangenen Samstag sind in ganz Deutschland Gegner des ACTA-Abkommens auf die Straße gegangen. Die Proteste erreichten insgesamt einen Umfang von etwa 30.000 Teilnehmern, mit 16.000 Teilnehmern allein in München. Die Teilnehmerzahl für Berlin wird in Medienberichten unterschiedlich angegeben; die Angaben reichen von 2.000 bis zu 10.000 Teilnehmern. In Leipzig waren 3.500 Demonstranten unterwegs. Deutschland hat die Unterzeichnung des ACTA-Abkommens, wie auch einige osteuropäische Staaten, ausgesetzt. Die Bundesregierung will nun zunächst abwarten, wie die Lage bei der Europäischen Union sich weiter entwickelt.
Bericht bei Heise Online.
iRights.info-Blog: ACTA – Wie geht es weiter?
iRights.info-Blog: Warum ACTA nicht in Kraft treten darf
CDU/CSU-Fraktion fordert Internet-Ausschuss im Bundestag
Am Mittwoch hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gefordert, einen Ausschuss für „Internet und digitale Gesellschaft” einzusetzen. Die entsprechende Enquete-Kommission werde ihre Arbeit bis zur Sommerpause abschließen. Das Thema Internet müsse aber auf der Tagesordnung des Bundestages bleiben. Die Arbeit der Internetentquete wolle man „effektiv fortführen und die erworbene Kompetenz sinnvoll nutzen”. Diese Forderung stieß aber auch auf Kritik: Einige Enquete-Mitglieder befürchten, die CDU/CSU wolle die ungeliebte Kommission ersetzen, statt sie in der nächsten Legislaturperiode ihre Arbeit fortsetzen zu lassen.
Hintergründe bei Telemedicus.
TKG-Novelle steht vor Verabschiedung
Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes steht kurz vor der Verabschiedung. Der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat legte vergangene Woche einen Vermittlungsvorschlag vor. Die TKG-Novelle dient unter anderem der Umsetzung des TK-Richtlinienpakets (Telekom-Paket) von 2009. Sie enthält verschiedene Änderungen im Kundenschutz und der Marktregulierung, unter anderem auch Vorgaben zur Netzneutralität. Zwischen Bund und Ländern bis zuletzt umstritten waren Fragen der Frequenzvergabe, speziell zur Verteilung von Einnahmen aus Frequenzversteigerungen. Das neue TKG wird nun vermutlich innerhalb weniger Tage in Kraft treten.
Pressemitteilung des Bundesrats.
Vorschlag des Ermittlungsausschusses im Volltext.
EGMR mit drei Urteilen zur Meinungsfreiheit
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in der vergangenen Woche gleich drei wichtige Urteile zu Art. 10 EMRK verabschiedet. Konkret ging es jeweils um die Berichterstattung über Prominente und damit um die Abwägung von Meinungsfreiheit (Art. 10 EMRK) und Privatsphäre (Art. 8 EMRK). Der Gerichthof sprach unter anderem ein weiteres Caroline-Urteil, in dem die Prinzessin dieses mal den Kürzeren zog: Der EGMR bestätigt damit die deutsche Rechtsprechungslinie, die sich den Vorgaben des EGMR angepasst hat. In einem zweiten Urteil geht der EuGH unter anderem auf die Rolle der Justizpressesprecher als „privilegierende Quellen” ein. In einem dritten Urteil befasst sich der EGMR mit der Frage, ab wann „Hate Speech” vorliegt. Diese genießt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs keinen grundrechtlichen Schutz.
Besprechung des Urteils „Caroline Nr. 2” bei e-comm.
Besprechung des EGMR-Urteils u.a. zur Rolle der Justizpressesprecher bei e-comm und Internet-Law.
Pressemitteilung des EGMR zu den beiden erstgenannten Urteilen (PDF) und Besprechung der beiden Urteile im Verfassungsblog.
Besprechung des EGMR-Urteils zu „Hate Speech” bei e-comm.
Apple geht weiter gegen Konkurrenten vor
Apple geht weiter gegen Hersteller von Tablet-PCs und Smartphones vor: Vergangene Woche ist Apple mit einer einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht Düsseldorf gescheitert. Apple wollte Samsung den Verkauf des „Galaxy Tab 10.1N” verbieten lassen. Das Gerät sei optisch nahezu identisch mit dem iPad und verletze daher Geschmacksmuster von Apple. Das Landgericht Düsseldorf sah das jedoch anders und erließ kein Verkaufsverbot (Az. 14c O 292/11). Unterdessen hat Apple in den USA bereits den nächsten Rechtsstreit gegen Apple in die Wege geleitet: Ein kalifornisches Gericht soll klären, ob das Smartphone Galaxy Nexus von Samsung Patente von Apple verletzt. Auch gegen Motorola geht Apple in den USA vor: In einem weiteren Verfahren greift Apple die Lizenzierung von Mobilfunkpatenten durch Motorola an.
Meldung zur Entscheidung des LG Düsseldorf bei golem.de.
Das Wall Street Journal zu den Verfahren in den USA.
KJM erkennt Jugendschutzprogramme an
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat vergangenen Donnerstag zwei Jugendschutzprogramme anerkannt. Die beiden Programme erfüllen damit eine Vorgabe des Jugenmedienschutz-Staatsvertrags (§ 11 Abs. 1 JMStV). Das heißt, Anbieter mit bestimmten jugendgefährdenden Inhalten können nun ihre Jugendschutz-Pflichten erfüllen, indem sie ihr Angebot für ein solches Programm „programmieren”. Den Anbietern steht dafür der Dienst altersklassifizierung.de zur Verfügung. Zuvor hatten viele Anbieter nur die Möglichkeit, „Sendezeiten” einzuhalten, das heißt ihre Webseiten zeitweise abzuschalten. Die KJM hatte eine Anerkennung der Programme lange verweigert; seit dem Scheitern des JMStV-Reformversuchs 2010 hat sie jedoch ihre Strategie geändert.
Pressemitteilung der KJM.
Dieser Artikel steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA.
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