Matthias Leonardy: Arbeitsteilige Ausbeutung fremder Werke muss schärfer geahndet werden
Urheber- und Leistungsschutzrechte sollen alle am Werk Beteiligten in die Lage versetzten, selbst zu entscheiden, wann sie wo, zu welchen Konditionen und in welcher Stückzahl dieses Werk verwerten wollen. Damit soll Kreativschaffenden ermöglicht werden, mit ihrem geistigen Eigentum ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Das Strafrecht ahndet ein Verhalten, das zentrale Werte des Gemeinwesens bedroht. Neben Leib und Leben gehören dazu auch Eigentum, Vermögen und die öffentliche Ordnung.
Der Schutz einiger dieser Werte ist insbesondere im Internet durch digitale Hehler, wie Betreiber von Portalseiten und Speicherplatzanbietern für Raubkopien, gefährdet. Diese organisierte und illegale Szene beutet die kreative Leistung der Unterhaltungswirtschaft aus, verleitet hunderttausende Internetnutzer zu massenhaften Urheberrechtsverletzungen und umgeht dabei sämtliche Bestimmungen zum Jugend- und Verbraucherschutz.
Die Szene ermöglicht die millionenfache Erstellung bzw. Nutzung illegaler Kopien von Filmen, Games, Musik und Büchern oder schafft dafür Anreize. Digitale Hehler verdienen an Nutzergebühren oder nutzen die Attraktivität fremder Werke dafür, Traffic auf ihren Internetseiten zu generieren und dies zu vermarkten. Sie beuten damit in oft arbeitsteiliger Vorgehensweise in einem noch weit größeren Maße die kreative Leistung anderer aus, als dies beispielsweise Verkäufer von Raubkopien-DVDs tun. In der strafrechtlichen Praxis erhalten solche Raubkopien-Händler dennoch meist wesentlich höhere Strafen als digitale Hehler.
Zur Behebung dieser Schieflage ist eine Ergänzung des Paragrafen 108a (1) UrhG (gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung) angezeigt, welche die arbeitsteilige Ausbeutung fremder Werke erfasst: „Handelt der Täter in den Fällen der §§ 106 bis 108 gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.“
Zur Person
Der promovierte Rechtsanwalt Matthias Leonardy ist seit 1996 in den Bereichen Telekommunikation, E-Commerce und Medien tätig. Er begann seine Karriere zunächst als Strafverteidiger und wechselte später in die Wirtschaft. Mitte 2008 übernahm Dr. Leonardy die Geschäftsführung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU).
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