Goetz Buchholz: Endlich angemessene Honorare sicherstellen
Um es gleich zu sagen: Ich glaube nicht an den Gebetsmühlensatz, dass das Urheberrecht, wie es heute ist, “für das Internet nicht mehr funktioniert”. In meinem Alltag auch als Internet-Autor funktioniert es – sowohl um gegen Leute vorzugehen, die ohne zu fragen mit meinen Texten Geschäfte zu machen versuchen, als auch um anderen, die korrekt fragen, die Verwendung meiner Texte zu ermöglichen.
Und offen gesagt: Anderen die – erlaubte oder unerlaubte – Verwendung meiner Texte leichter zu machen, ist nicht mein Interesse: Sie können auch heute schon einfach fragen. Das Urheberrecht heißt nämlich so, weil es die Urheber schützen soll. Und die Urheberinnen. Und dabei würde ich es gerne belassen. Natürlich kann man auch über mehr Rechte für User reden. Aber das wäre dann ein anderes Thema.
Dringenden Reformbedarf sehe ich an einer ganz anderen Stelle: Der Anspruch von Künstlerinnen und Autoren auf eine angemessene Bezahlung für ihre Bücher, Bilder, Songs und Filme steht seit 2002 zwar im Urheberrechtsgesetz. Aber dort steht er eben nur auf dem Papier – immer noch: In der Realität sind die garantierten “angemessenen” Honorare bis heute nicht angekommen.
Dort sind immer noch Honorare an der Tagesordnung, die nicht nur nicht existenzsichernd, sondern geradezu ehrenrührig sind. Dabei war das offiziell das Ziel dieser Reform: Künstlern und Autorinnen endlich Einkünfte zu sichern, von denen sie leben können.
Kritik, dass diese Gesetzesänderung nicht weit genug gehe, hatte die Justizministerin damals zurückgewiesen mit dem Hinweis, man werde die Auswirkungen des Gesetzes nach einer gewissen Zeit überprüfen – und es dann nötigenfalls nachbessern. Dazu ist es jetzt Zeit. Höchste Zeit.
Derweil kann man das Leistungsschutzrecht für Verleger ruhig in der Pfeife rauchen.
Foto: Sabine Früh
Zur Person
Goetz Buchholz ist freier Journalist und Autor in Hannover und als solcher aktiv bei mediafon, dem ver.di-Beratungsnetzwerk für Selbstständige. Er ist Autor des ‘Ratgebers Freie – Kunst und Medien‘, des ‘Ratgebers E-Lancer‘ und des ‘Ratgebers Selbstständige‘, die sich unter anderem mit Alltagsproblemen des Urheberrechts befassen.
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