DIHK wendet sich in Strategiepapier gegen Leistungsschutzrecht
In mehreren Sitzungen haben sich sowohl der DIHK-Fachausschuss „Telekommunikation und neue Dienste“ als auch der Fachausschuss „Recht“ darauf verständigt und verabschiedet, dass ein solches Leistungsschutzrecht nicht zu neuen Belastungen für die Wirtschaft führen darf. Genau dies aber wäre die Folge des von den Presseverlagen geforderten Rechts, das die gewerbliche Nutzung bislang frei verfügbarer digitaler Inhalte nachträglich kostenpflichtig machen soll.
„Keine neuen Belastungen für die Wirtschaft“
Im Entwurf für das Strategiepapier (PDF) heißt es: „Eine eventuelle Einführung neuer Leistungsschutzrechte darf nicht zu neuen Belastungen für die Wirtschaft beitragen und muss zu einem fairen Interessenausgleich zwischen Schutzrechtsinhabern, der Öffentlichkeit und der Wirtschaft führen.” Stattdessen macht sich der DIHK für neue, kreative Geschäftsmodelle stark, um Journalismus im Internet zu finanzieren.
Dazu führen die Mitglieder der Fachausschüsse aus: „Gerade im Bereich des Urheberrechts brauchen wir Geschäftsmodelle, die die legale Nutzung von Inhalten auf möglichst einfache Art und Weise erlauben und den Kreativen die Vergütung für ihre Tätigkeit gewährleisten. Solche Modelle sind für die Akzeptanz in der Breite der Bevölkerung und der Wirtschaft unabdingbar.” Damit stellt der DIHK einerseits die Interessen der Urheber und andererseits die der Nutzer in den Mittelpunkt seiner Überlegungen zum Urheberrecht.
No-Strikes bei Urheberrechtsverletzungen im Netz
Zudem sprechen sich die Fachausschüsse des DIHK eindeutig gegen „two-“ oder „three-strikes“ – Regelungen nach französischem Vorbild zur Sperrung des Internetzugangs wegen vermeintlichen oder tatsächlichen Urheberrechtsverletzungen im Internet aus. Denn: „Der Zugang zum Internet muss aufgrund seiner immer weiter zunehmenden Bedeutung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erhalten bleiben“. Auch in der Diskussion um den Umgang mit Kinderpornographie und anderen illegalen Inhalten im Netz legt sich der DIHK fest: „Soweit Inhalte des Internets im jeweiligen Staat illegal sind, hat deren Löschung Vorrang gegenüber einer Sperrung durch den Internetzugangsanbieter.“
Das Papier soll dem DIHK als „Legitimationsgrundlage für die anstehenden Diskussionen und Positionierungen zu Fragen der digitalen Welt“ dienen. Damit würde sich der DIHK in eine Reihe prominenter Vertreter der deutschen Wirtschaft stellen, die die gegenwärtigen Überlegungen zur Einführung eines Leistungsschutzrechts ablehnen.
Bereits zuvor hatten sich unter Führung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) in einer „Verbändeerklärung“ (PDF) 25 weitere Wirtschaftsverbände gegen das Leistungsschutzrecht ausgesprochen. Auch der Vorsitzende der Monopolkommission – des wichtigsten unabhängigen Beratergremiums der Bundesregierung zu Regulierungsfragen – Justus Haucap hat sich vor kurzem in einem Gastbeitrag für den Tagesspiegel nachdrücklich gegen ein Leistungsschutzrecht ausgesprochen.
- Deutscher Industrie- und Handelskammertag: „Entwurf für ein Eckpunktepapier zu Fragen der digitalen Welt“ der Fachausschüsse „Telekommunikation und neue Dienste“ und „Recht“ (PDF, 100 KB)
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