Cameron-Plan, Redigieren, Street View
England: Cameron plant Modernisierung des Urheberrechts
Premierminister James Cameron hat am Donnerstag angekündigt, das britische Urheberrecht modernisieren und ans Internetzeitalter anpassen zu wollen. Insbesondere will die Regierung Verwendungsmöglichkeiten von urheberrechtlich geschütztem Material auch ohne Einwilligung der Rechteinhaber schaffen. Hintergrund ist ein geplantes Technologiezentrum im Londoner East End, das zu einem britischen Silicon Valley werden und entsprechend auch für Internetunternehmen aus der ganzen Welt attraktiv sein soll.
BBC-Meldung
Zu den Hintergründen bei Heise Online.
Redaktionelle Bearbeitungen: Gericht setzt Grenzen
In dieser Woche wurde ein Urteil des Landgerichts Hamburg von Oktober über urheberrechtliche Fragen beim Redigieren von journalistischen Texten bekannt (Az. 308 O 78/10). Demnach kann redaktionelles Redigieren eines Textes im Einzelfall eine Entstellung des Werkes im Sinne des § 14 UrhG bedeuten. Der freie Journalist Christian Jungblut hatte für das Magazin “Geo” eine Reportage geschrieben, die entgegen seines Vetos in redigierter Fassung unter seinem Namen veröffentlicht worden war. Im Ergebnis habe der Verlag nach Auffassung der Hamburger Richter sein Bearbeitungsrecht überschritten und hätte die redigierte Bearbeitung in ihrer konkreten Form nicht veröffentlichen dürfen.
Die Hintergründe zum Urteil bei Stefan Niggemeier.
Street View „Light” in Deutschland gestartet
Googles umstrittener Dienst „Street View” ist in dieser Woche nun auch in Deutschland gestartet. In einer „Light”-Version sind jedoch zunächst nur einige Sehenswürdigkeiten und ein einzelner Ferienort zu sehen. Wann die geplanten 20 Städte Deutschlands bei „Street View” vollständig zu sehen sein werden, hängt maßgeblich von der Abarbeitung aller beim Internetriesen eingegangen Betroffenenwidersprüche ab. Für diese Zwecke hatte Google allein in Deutschland zuletzt 200 zusätzliche Mitarbeiter eingestellt.
Mehr Informationen bei Spiegel Online.
De-Mail verzögert sich
Am vergangenen Freitag wurde bekannt, dass sich die Einführung des rechtssicheren E-Mail-Dienstes De-Mail weiter verzögern wird. Grund dafür soll sein, dass das entsprechende Gesetz bislang noch nicht verabschiedet werden konnte. Das Bundesministerium des Innern geht davon aus, das Gesetz voraussichtlich am 11. Februar 2011 durch den Bundesrat bringen zu können. Die beteiligten Unternehmen Deutsche Telekom und United Internet gehen insoweit vom einem De-Mail Start im März 2011 aus, halten jedoch weitere Verzögerungen aus der Sphäre des Gesetzgebers für nicht ausgeschlossen.
Ausführlich bei Welt Online.
Datenschutzkonferenz kritisiert Informationssysteme der Sicherheitsbehörden
Vom 3. bis 4. November hat die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in Freiburg stattgefunden. Die Konferenz kritisierte vor allem die Umwandlung der Informationssysteme der Sicherheitsbehörden in elektronische Volltextsysteme. Bisherige Akteninhalte seien damit unabhängig einer konkreten Fallrelevanz für die Sicherheitsbehörden permanent verfügbar. Eine solche Entwicklung stünde nicht mit dem Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung in Einklang.
Ausführlich bei datenschutz.de.
Widerrufsrecht im Internet auch für Wasserbetten gültig
Der Bundesgerichtshof hat am Mittwoch entschieden, dass das Befüllen einer im Fernabsatz erworbenen Wasserbettmatratze zur herkömmlichen Warenprüfung durch den Käufer zählt, wenn dies innerhalb der Widerrufsfrist geschieht. Der Käufer habe insoweit keinen Wertersatz zu leisten, wenn er anschließend sein Widerrufsrecht ausübt. Ist die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen, sei eine Wertersatzpflicht des Käufers ausgeschlossen – auch wenn dies bedeutet, dass die Ware anschließend nicht mehr als neuwertig verkauft werden kann. Der BGH bestätigte damit entsprechende Urteile der Vorinstanzen.
Zur Pressemeldung des BGH.
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