Wochenrückblick: Perlentaucher, GEMA, Netzneutralität
+++ Perlentaucher-Urteil erneut vertagt
+++ GEMA vs. Youtube geht ins Hauptsacheverfahren
+++ TKG-Referentenentwurf im Netz
+++ Verfassungsbeschwerden gegen Zensusgesetz nicht angenommen
+++ Verfassungsgericht zu Äußerungsrechten staatlicher Institutionen
+++ „Down by law”: ORF-Futurezone hat zugemacht
+++ Landesmedienanstalten wegen Call-in-Show-Aufsicht in der Defensive
Perlentaucher-Urteil erneut vertagt
Der Streit zwischen dem Web-Portal Perlentaucher und den zwei Verlagen der SZ und der FAZ ist nun mehr als vier Jahre alt. Mittlerweile liegt der Streit seit einiger Zeit dem Bundesgerichtshof vor. Dieser hatte bereits für den 15. Juli ein Stuhlurteil angekündigt, verschob die Verkündung dann aber wenige Stunden vor dem Verkündungstermin auf den 30. September. Auch das ist mittlerweile Schnee von gestern: Nun soll es der 1. Dezember sein. Ob wohl dieser Termin hält?
GEMA vs. Youtube geht ins Hauptsacheverfahren
Der Streit um Musikvideos auf Youtube geht weiter: Nachdem die GEMA in einem Eilverfahren vor dem LG Hamburg gescheitert war, hat sie nun Hauptsacheklage eingereicht. Offenbar geht es darum, in einem Modellverfahren einen Unterlassungsanspruch gegen das Videoportal durchzusetzen – oder zumindest eine Drohkulisse aufzubauen, die den hinter Youtube stehenden Google-Konzern zum Einlenken bringt.
TKG-Referentenentwurf im Netz
Der Referentenentwurf zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist mittlerweile im Internet verfügbar (PDF). Wie auf Netzpolitik.org zu lesen ist, versucht sich der Entwurf auch daran, den Gedanken der Netzneutralität im Gesetz zu verankern – freilich ohne dies besonders konsequent zu tun.
Verfassungsbeschwerden gegen Zensusgesetz nicht angenommen
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Volkszählung (Zensusgesetz 2011) nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerden genügten nicht den Zulassungsvoraussetzungen, so das Gericht: Die Beschwerdeführer hätten konkrete Normen nennen und konkret erklären müssen, wo sie ihre Grundrechte verletzt sehen. Die undifferenzierte Nennung einzelner Vorschriften reiche nicht aus.
Verfassungsgericht zu Äußerungsrechten staatlicher Institutionen
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem äußerungsrechtlichen Streitfall entschieden. Die angegriffene Äußerung stammte allerdings nicht von einer Privatperson, sondern von der Bundeszentrale für Politische Bildung. Diese hatte sich in einem öffentlichen Schreiben für einen Artikel entschuldigt, der in einer ihrer Publikationen erschienen war. Das war zu viel Meinung für eine Institution des Staates, meint das Verfassungsgericht: Die Behörde habe den „ihr einzuräumenden Einschätzungs- und Handlungsspielraum” überschritten.
„Down by law”: ORF-Futurezone hat zugemacht
Die ORF-Futurezone war über Jahre eine verlässliche Quelle von Informationen über Technologiethemen im Internet. Damit ist es nun vorbei: Mit Inkrafttreten des neuen ORF-Gesetzes musste der öffentliche Rundfunksender die Sparte einstellen. Die Marke und die Domain der futurezone wurden an die österreichische Tageszeitung Kurier verkauft, die das Portal weitgehend unverändert weiter betreiben will: Die Redaktion der futurezone ist freilich beim ORF geblieben.
Landesmedienanstalten wegen Call-in-Show-Aufsicht in der Defensive
Nachdem Landesmedienanstalten in Bayern und Brandenburg mehrere Bußgeldverfahren gegen Call in Show-Betreiber verjähren ließen, werden sie nun scharf kritisiert: „Deutliche Vollzugsmängel” sieht Martin Stadelmaier, Staatskanzleichef in Rheinland-Pfalz – für „sehr überzogen” hält diese Kritik dagegen Thomas Langheinrich, Vorsitzender der „Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten” (ZAK). Allerdings seien die Fehler „eine Angelegenheit, die die beiden betroffenen Landesmedienanstalten durch die bei ihnen zuständigen Einheiten oder Gremien zu klären und zu regeln haben”. In Bayern läuft diesbezüglich ein Aufsichtsverfahren.
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