Channelpartner: “Zwangsaktivierung bei Softwareprogrammen”
Bei Channelpartner ist ein sehr interessanter Artikel von zwei Juristen zur Problematik der “Zwangsaktivierung bei Softwareprogrammen” erschienen (31.10.).
Thomas Feil und Alexander Fiedler, die Autoren, untersuchen, unter welchen Umständen Maßnahmen zur Zwangsaktivierung als Mangel von gekaufter Software einzustufen sein könnte. Ihr Fazit:
“Damit lässt sich mit guten Argumenten festhalten, dass in solchen Fällen, in denen der Nutzer beim Kauf einer durch Zwangsaktivierungsfunktion geschützten Software nicht vom Verkäufer oder durch deutlichen Hinweis auf der Verpackung auf die Programmsperre hingewiesen worden ist, … die Drittabhängigkeit der Nutzungsmöglichkeit einen kaufrechtlichen Sachmangel darstellt. Folglich können unter bestimmten Umständen Käuferansprüche, wie Nachbesserung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz entstehen.”
Was sagen Sie dazu?