Französisches Anti-Piraterie-Gesetz vor letzter Parlamentshürde
Das „Loi Hadopi“ kommt, sind sich Beobachter einig. Das Gesetz zur Schaffung einer Aufsichtsbehörde für Urheberrechtsfragen im Internet (HADOPI – Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur l”Internet) wird aller Wahrscheinlichkeit nach noch im März von der französischen Nationalversammlung beschlossen werden. Dort hat die konservative Partei UMP (Union pour un mouvement populaire) von Präsident Sarkozy die Mehrheit. Die UMP spricht sich klar dafür aus, bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen eine Internetsperre zu verhängen, so wie der Gesetzentwurf es vorschlägt. Bereits Ende des vergangenen Jahres hatte der französische Senat dem Gesetz zugestimmt.
Präsident Sarkozy, der mit der Musikerin Carla Bruni verheiratet ist, die beim Medienkonzern Vivendi Universal unter Vertrag steht, wird den Gesetzentwurf mit seiner Unterschrift schließlich in Kraft setzen. Davon ist Edouard Barreiro von der französischen Verbraucherschutzorganisation UFC-Que Choisir überzeugt. Gegenüber Intellectual Property Watch erklärte Barreiro unter Anspielung auf Brunis Vertrag: „Unglücklicherweise ist, wie alle wissen, Vivendi in den Hallen des Präsidentenpalastes zu Hause.“
Internetsperre verfassungswidrig
Kritiker des Gesetzentwurfes halten den Ansatz für problematisch, eine so genannte abgestufte Antwort mit der Höchststrafe Internetsperre im Kampf gegen die unerlaubte Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke einzusetzen. Besser wäre es nach Auffassung des sozialistischen Parteisekretärs Patrick Bloche, eine Pauschalabgabe von zwei Euro pro Monat und Internetzugang zu erheben und im Gegenzug das Filesharing zu erlauben. Das so eingesammelte Geld würde überwiegend den Musikern und Komponisten selbst zugute kommen. Bloche erklärt: „Bei einer universalen Lizenz würde das Geld nicht wie heute vorrangig in den Taschen der Produzenten landen. Heute bekommen die Künstler deutlich weniger, während die Medienunternehmen deutlich mehr Tantiemen erhalten.“
Ob das „Loi Hadopi“ nach Inkraftsetzung lange gelten wird, ist allerdings keineswegs sicher. Kritiker des Gesetzes vertreten die Auffassung, dass es gegen die Verfassung verstößt. Wenn beispielsweise der Internetzugang einer ganzen Familie gesperrt würde, weil ein Familienmitglied hartnäckig Filesharing betreibt, wäre das vermutlich unverhältnismäßig. Der Pariser Fachanwalt für IT-Recht, Nicolas Maubert, zeigt sich deshalb gegenüber Intellectual Property Watch überzeugt davon, dass die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes angefochten werden wird. Maubert ist überzeugt: „Von Hadopi werden wir noch hören.“
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