„Intranet-Paragraph“ im Urheberrecht wird verlängert
Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich darauf verständigt, Paragraph 52a des Urheberrechtsgesetzes um weitere vier Jahre, bis zum 31. Dezember 2012 zu verlängern. Nach geltendem Gesetz wäre der „Intranet-Paragraph“ zum Jahresende ausgelaufen.
Das hätte zur Folge gehabt, dass Schulen, Hochschulen und diverse andere Einrichtungen urheberrechtlich geschützte Texte aus Büchern und Zeitschriften, die sie für Unterrichtszwecke im Intranet einem eng begrenzten Personenkreis „etwa einer Gruppe von Seminarteilnehmern“ zur Verfügung stellen, hätten entfernen müssen.
Umstrittene Intranet-Regelung
Um Paragraph 52a wurde in der Vergangenheit erbittert gerungen. Der Paragraph wurde im Zuge der Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie gegen die Widerstände von Verlegern und des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels neu in das deutsche Urheberrecht eingeführt. Die Verlagsbranche hatte die Befürchtung geäußert, dass Bildungseinrichtungen künftig keine Lehrbücher mehr anschaffen würden, sondern einfach Kopien aller sie interessierenden Texte ins Intranet stellen würden.
Da die Befürchtungen dem Gesetzgeber seinerzeit nicht ganz unbegründet erschienen, wurde die Gültigkeit von Paragraph 52a vorläufig bis Ende 2006 befristet. Bis dahin sollte eine Evaluation der Auswirkungen der Bestimmung erfolgen. Allerdings lag bis Ende 2006 keine abschließende Bewertung vor, so dass der Gesetzgeber die Gültigkeit um weitere zwei Jahre verlängerte.
Erneut sollte bis dahin eine Evaluierung erfolgen. Der Bericht liegt dem Rechtsausschuss des Bundestages seit Anfang Mai 2008 vor. Der Rechtsausschuss konnte sich seitdem noch nicht auf die endgültige Bewertung des Berichts einigen. Für den nächsten Anlauf will der Gesetzgeber sich offensichtlich mehr Zeit genehmigen: Der Paragraph wird gleich um vier Jahre verlängert.
Des einen Freud ist des anderen Leid
Insbesondere an den deutschen Hochschulen wird man die Verlängerung mit Erleichterung aufnehmen. In Zeiten chronischer Unterfinanzierung stellt der „Intranet-Paragraph“ einen wichtigen Baustein für die Versorgung mit dringend benötigten Unterrichtsmaterialien dar.
Beim Börsenverein hingegen dürfte die Botschaft nicht mit Wohlwillen aufgenommen werden. In einer Stellungnahme hatte der Börsenverein den Evaluationsbericht scharf kritisiert und vorgeschlagen, Paragraph 52a zum Jahresende, wie vorgesehen, auslaufen zu lassen. Die Tatsache, dass der deutsche Buchmarkt im vergangenen Jahr um 3,4 Prozent gewachsen ist, dürfte die Angelegenheit aber erträglicher machen.
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