Niederländisches Gericht verbietet EU-weite Online- Lizenzierung von Musik
Unter den europäischen Verwertungsgesellschaften sind nach der Entscheidung der EU-Kommission vom 16. Juli, das nationale Monopol aufzubrechen, Verteilungskämpfe ausgebrochen. Dabei ist ein erstes Opfer zu verzeichnen. Die niederländische Verwertungsgesellschaft Buma hatte am 19. Juli dem US-amerikanischen Online-Musikanbieter Beatport eine EU-weite Online-Lizenz für Musik erteilt – sehr zum Missfallen der britischen Verwertungsgesellschaft Performing Rights Society (PRS).
Gericht entscheidet zu Gunsten der PRS
Die PRS zog im niederländischen Haarlem vor Gericht und beantragte, der Buma zu untersagen, Lizenzen für Musik zu erteilen, an der die Rechte bei der PRS liegen. Der Vertrag zwischen der PRS und der Buma sieht lediglich vor, dass die Buma Lizenzen für Musik aus dem PRS-Repertoire für die Niederlande aber nicht außerhalb der Landesgrenzen vergeben darf.
Der Antrag der PRS war erfolgreich, wie die britische Verwertungsgesellschaft mitteilte. Das Gericht in Haarlem verbot der Buma am 21. August, Lizenzen ohne ausdrückliche Zustimmung der Rechteinhaber zu erteilen. Dazu eine Sprecherin der PRS: “Wir sind sehr über das Vorgehen der Buma enttäuscht, freuen uns aber darüber, dass das Gericht den Vertrag zwischen PRS und Buma für gültig erklärt hat, was bedeutet, dass keine Verwertungsgesellschaft ohne die Zustimmung der anderen Lizenzen erteilen darf.”
Für die niederländische Verwertungsgesellschaft steht viel auf dem Spiel, so verwundert es nicht, dass die Buma erwägt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen, wie The Register berichtet. In Anbetracht der Kartellentscheidung der EU-Kommission von Mitte Juli dürften die Chancen der Buma auf eine Revision des Urteils spätestens beim Europäischen Gerichtshof nicht schlecht stehen.
Was sagen Sie dazu?