US-Berufungsgericht bestätigt Open-Source-Lizenz
Der United States Court of Appeals for the Federal Circuit (CAFC) befasst sich normalerweise mit Patentfällen. Im Fall Robert Jacobsen gegen Matthew Katzer und die Firma Kamind Associates bekam er es mit Software für Modelleisenbahnen zu tun. Die Software namens DecoderPro stammt ursprünglich von Jacobsen und seinen Mitstreitern vom Projekt Java Model Railroad Interface (JMRI), die den Code als Open-Source-Software bei SourceForge unter der Artistic License zur Verfügung gestellt hatten. Mit DecoderPro können Modelleisenbahn-Fans die Chips von Zügen programmieren.
Katzer/Kamind bieten ebenfalls eine Software zur Programmierung der Chips an, unter dem Namen Decoder Commander. Auf ungeklärtem Weg gelangte Code des JMRI-Projekts in die Codebasis für Decoder Commander. Dabei wurden die Lizenzbedingungen der Artistic License nicht beachtet. Die Namen der Urheber und der Copyright-Hinweis wurden nicht genannt, und auf die ursprüngliche Quelle wurde ebenfalls nicht hingewiesen.
Keine einstweilige Verfügung
Nachdem Jacobsen davon erfahren hatte, beantragte er eine einstweilige Verfügung gegen Katzer/Kamind. Zugleich beantragte Jacobsen, festzustellen, dass DecoderPro ein Patent von Katzer nicht verletzt. Das zuständige Bezirksgericht entschied, dass die mögliche Lizenzverletzung keine Copyright-Verletzung darstelle. Es handele sich also lediglich um eine „Vertragsverletzung“, die keine einstweilige Verfügung rechtfertige. Das Gericht wies den Antrag daher zurück.
Vertrag, Lizenz, oder was?
Jacobsen ging in Berufung. Da es in seinem Antrag auch um ein Patent ging, war der CAFC für die Berufung zuständig. Das Gericht hatte also zu prüfen, ob es rechtmäßig war, dass die untere Instanz Jacobsens Antrag abgewiesen hatte. Dazu setzte sich das Gericht mit der Bedeutung von „öffentlichen Lizenzen, oft auch als Open-Source-Lizenzen bezeichnet,“ auseinander. Das Gericht verweist in seiner Entscheidung auf herausragende Beispiele für den Einsatz solcher Lizenzen, darunter das OpenCourseWare-Projekt des Massachusetts Institute of Technology (MIT) und Wikipedia.
Kostenlos, aber nicht schutzlos
Der CAFC weist ausdrücklich darauf hin, dass die Tatsache, dass der Lizenzgeber auf Lizenzgebühren verzichtet, keinesfalls besagt, dass er keine wirtschaftlichen Interessen verfolgt: „Zum Beispiel können Softwareentwickler den Marktanteil für ihre Programme erhöhen, indem sie Teile davon kostenlos verfügbar machen. Vergleichbar kann ein Entwickler oder eine Firma ihre Reputation erhöhen, indem Open-Source-Projekte gefördert werden. Auch kann ein Softwarehersteller dank schnellen, kostenlosen Hinweisen von externen Experten ein Produkt verbessern.“
Ein solches wirtschaftliches Interesse wäre für eine einstweilige Verfügung völlig ausreichend, falls, wie von Jacobsen behauptet, eine Copyright-Verletzung durch Katzer/Kamind vorliegt: „Im Kern des Streits […] steht also die Frage, ob die Bedingungen der Artistic License lediglich Vertragsbedingungen oder auch Bedingungen der urheberrechtlichen Lizenz darstellen“, so das Gericht. Nur in diesem Fall würde eine Verletzung der Artistic License eine Copyright-Verletzung bedeuten.
Nach einer Analyse der Rechtsprechung und der Bedingungen der Artistic License kommt der CAFC zu dem Schluss: „Die Bearbeitung und Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Materials ohne Copyright-Hinweis und Nachweis der Modifikationen gegenüber den originären Dateien verstößt gegen die Bedingungen der Artistic License. […] In klarer Sprache schafft die Artistic License die Voraussetzungen […] für die Gewährung einer öffentlichen Lizenz. […] Aus den vorgenannten Gründen heben wir die Entscheidung der Vorinstanz auf und ordnen eine erneute Prüfung des Antrages an.“ Zur Patentfrage hat sich der CAFC in seiner Entscheidung nicht geäußert.
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