Gesetz zur besseren Durchsetzung von Rechten am geistigen Eigentum vom Bundesrat abgesegnet
Am 11. April verabschiedete der Bundestag den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums. Mit dem Gesetz wird die sogenannte Durchsetzungsrichtlinie der EU von 2004 in deutsches Recht umgesetzt. Wie erwartet segnete am vergangenen Freitag der Bundesrat das Gesetz ohne Änderungen, aber nicht ohne Widerspruch ab. Nach Verkündung im Bundesgesetzblatt wird das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten.
Kritik des Rechtsausschusses
Der Rechtsausschuss des Bundesrates hatte zuvor erfolglos eine wesentliche Verschärfung des Gesetzentwurfes gefordert. In einem Entschließungsantrag bedauerte der Rechtsausschuss ausdrücklich, dass der Bundesrat der Ausschussempfehlung „im Hinblick auf die Regelungen zum Schadenersatz … sowie im Hinblick auf den Auskunftsanspruch gegenüber Dritten“ nicht gefolgt ist. Der Rechtsausschuss des Bundesrates hatte Forderungen von Rechteinhabern nach der Einführung eines doppelten Schadensersatzes, wie sie beispielsweise vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV) erhoben worden waren, unterstützt.
Im Hinblick auf die Ausgestaltung des neu eingeführten, zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs von Rechteinhabern gegen Dritte befürchtet der Rechtsausschuss, dass dieser „regelmäßig … ins Leere geht.“ Die Auskunftsvoraussetzungen sind nach Ansicht des Rechtausschusses zu eng gefasst, um in der Praxis häufig zur Anwendung kommen zu können: „Zwar ist es zu begrüßen, dass … das Merkmal ‚gewerbliches Ausmaß’ nicht nur quantitative, sondern auch qualitative Aspekte aufweisen soll; unklar ist aber, welche Fälle genau darunter fallen sollen. Das in der Begründung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages … genannte Beispiel eines Kinofilms, Musikalbums oder Hörbuchs, das vor oder unmittelbar nach seiner Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich im Internet öffentlich zugänglich gemacht wird – stellt nicht sicher, dass die ‚normale’ Teilnahme an illegalen Internettauschbörsen dazugehört.“
Auch den nicht aufgelösten Widerspruch zwischen dem neuen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch und den einschlägigen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes, die eine zivilrechtliche Nutzung der gespeicherten Verkehrsdaten ausdrücklich ausschließen, monierte der Rechtsausschuss: „Es bleibt deshalb bei dem sachwidrigen – und dem
Gesetzeszweck widersprechenden – Ergebnis, dass die Rechteinhaber zur Ermittlung der Verletzer strafrechtliche Ermittlungsverfahren einleiten müssen.“ Diese Erwartung wurde zum Beispiel durch den Karlsruher Anwalt Timo Schutt, der im Auftrag von Rechteinhabern gegen mutmaßliche Urheberrechtsverletzer vorgeht, gegenüber Deutschlandradio bestätigt. Er wird weiterhin Strafanzeigen stellen, um an die Nutzerdaten zu kommen: „Wir werden diese Praxis nicht ändern. Wir sind als Anwälte gehalten, immer den sichersten Weg zu gehen für unsere Mandanten. Der sicherste Weg ist nach wie vor der Weg, den wir seit Jahren gehen.“
Rechteinhaber unzufrieden
In einer Pressemitteilung des Deutschen Journalisten-Verbands vom Freitag bedauert dieser „dass der Missbrauch geistigen Eigentums nach der heutigen Entscheidung des Bundesrates ein Kavaliersdelikt bleibt.“ Der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken befürchtet, „dass das Durchsetzungsgesetz am Missbrauch des Urheberrechts nichts ändert, weil der einfache Schadenersatz keine abschreckende Wirkung entfaltet.“
Bereits anlässlich der Bundestagsdebatte hatten die Interessensverbände der Rechteinhaber beklagt, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht weit genug gehe. So hatte Dieter Gorny vom Musikindustrieverband in einer Pressemitteilung erklärt: „Urheber, Künstler und ihre Verwerter müssen von ihren Leistungen leben können. Wenn eine Dose Cola im Supermarkt mehr juristischen Schutz genießt als Musikalben, Spielfilme, Hörbücher oder Computerspiele im Internet, wird ihnen die Existenzgrundlage entzogen.“
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