Schweiz: DVD-Verleih verboten, solange Film im Kino läuft
Ein Genfer Videoklub hatte 180 DVDs von zwei Filmen zum Kauf oder Verleih angeboten, während die Filme noch in Genfer Kinos liefen. Die DVDs stammten aus dem kanadischen Graumarkt. Im vergangenen März hatte das Genfer Kantonsgericht den Videoklub verurteilt, 16.000 Franken (etwa 9.800 Euro) Schadenersatz an den Filmverleih zu zahlen. Das Bundesgericht hat dieses Urteil nun bestätigt. Die Lausanner Richter bestätigten, dass der Videoklub das Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG) verletzt hat.
Filmverleiher sehen dieses Urteil als Rückendeckung im Kampf gegen illegale Praktiken von Videotheken. Artikel 12 des URG verbietet den Verkauf oder den Verleih von audiovisuellen Werken, wenn dadurch das Aufführungsrecht des Rechteinhabers beeinträchtigt werde. Demnach ist der Verkauf oder Verleih einer DVD verboten, solange der Film erstmalig im Kino läuft.
Verstöße vor allem in der Westschweiz üblich?
Der Schweizerische Videoverband und der Verband für Kino und Filmverleih „ProCinema“ beschuldigten nach Angaben des Tagesanzeigers vor allem Videotheken in der Westschweiz, Filme bereits auf DVD anzubieten, während sie noch als Erstaufführung im Kino laufen. Durch ihre illegalen Aktivitäten würden auch die Kinobesitzer geschädigt.
Die Video- und DVD-Klubs würden über das wichtige Urteil des Bundesgerichts informiert werden. Es zeige ihnen, dass die Bestimmungen des URG sehr wohl angewendet werden könnten. ProCinema und der Videoverband würden Filmverleiher weiter unterstützen, wenn sie neue Verstöße vor Gericht einklagen wollen.
1 Kommentar
1 Stephan am 5. Juli, 2013 um 01:41
Daher ist der Rechtsspruch ein Fehlspruch!
Das emotionale Erlebnis eines Kinosaals oder einer Openair-Bühne ist absolut etwas anderes von einer Wohnung. So wie das eigene Lesen eines Buchrs etwas anderes ist, als das Lesen eines Kindle, am PC, einem passiven Zuhöhren einem Dritten (am Radio, einem Displaygerät) oder eines Theaterbesuches.
Besagter Rechtsspruch ist ein Fehlspruch! Die Branche des Kinos müsste eigentlich froh sein, dass da jemand Werbung macht, das Stück bekannt macht und unter die Leute bringt und so sogar Werbung zu einem Kinobesuch sein kann.
Obwohl es einige Zeit her ist, seit das Urteil zustande kam: ich fand und finde es ein Verkennen der Wirklichkeit!
es sind eben Männer (vielleicht auch eine Frau, wer weiss???)dabei gewesen, die aus der Elite der Bevölkerung stammen. Diese Herren gehen nachgewiesenermassen seltener ins Kino (eher standesgemäss ggf. ins Theater), als der Landesdurchschnitt.
Ich unterstelle daher den Herren Richter (und der Kinobranche, die das Urteil begrüsste)”Weltfremdheit” und mangelnde Sachkenntniss! Wäre nur einer des Gerichtes in den letzten Wochen vor dem Urteil in einem Kino gewesen und hätte die Möglichkeit 1:1 erlebt, wie sich eine identische Dokumentation, ein identischer Film in den eigenen vier Wänden betrachtet unterscheidet in seinem Erleben von jenem in einem Kino; ich bin überzeugt, das Urteil wäre ein anderes geworden!
Damals, 2006, gab es sie in den Schweizerstuben noch nicht: die grossen über 2-metrigen DVD-Bildschirmgeräte.Das höchstrichterliche Urteil bedarf trotz diesen neunen Medien noch immer einer Kehrtwende!
*************
Nebenbemerkung; Anhang:
********
Meine These kommt einmal mehr zum Tragen: die Schweizer Gesetzgebung, oder vielmehr die Schweizer-Rechtsprechung kommt nur den Akademiker gerecht! Die arme und weniger priviliegrte Bevölkerung bleibt (un-)verkannt vor der Türe! Denn welcher der hohen Richter stammt und lebte in einer bildungsfernen Bevölkerung! Welcher der hohen Richter in Lausanne, Belinzona, Luzern oder St.Gallen,… weiss zu Erkennen, was es heisst am anderen Ende der finanziellen Situation sich zu sozialisieren, zu leben (z.B.: Einfamilienhaus mit eigenem Zimmer und elterlicher Unterstützung beim Lernen verglichen mit dem Teilen des Bettes mit Geschwistern im lärmigen Mehrfamnilienhaus und Eltern, die einer Schichtarbeit nachgehen oder arbeitslos sind, die Sprache nicht verstehen)? Wenn es gut geht, haben solche Richter davon gehört oder damit sich einige Stunden während der Ausbildung auseinander gesetzt; jedoch darin gelbt zu haben und zu sein/ gewesen sein, das ist etwas ganz anderes…
Was sagen Sie dazu?