NDR bietet Beiträge unter Creative-Commons-Lizenzen an
Die Zapp-Folge von gestern ist die erste, aus der ausgewählte Beiträge unter einer CC-Lizenz veröffentlicht werden. Das heißt, dass man sie selber veröffentlichen darf, etwa auf der eigenen Webseite. Die Lizenz verlangt, dass man den NDR als Urheber nennen muss. Es ist verboten, die Sendung zu bearbeiten oder in kommerziellen Angeboten zu verwenden – das heißt, in der Creative-Commons-Nomenklatur eine so genannte BY-NC-ND-Lizenz. Spiegel Online dürfte die Sendung also nicht auf seiner Site veröffentlichen, ein Blogger schon, solange er mit seiner Website kein Geld verdient.
Der NDR selbst nennt die Veröffentlichung einen Pilotversuch. Neben Zapp werden auch die Beiträge der Satire-Sendung „extra 3“, die heute (Donnerstag) Abend läuft, unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlich. Schon bisher konnten die Beiträge zum Teil auf den Internetangeboten des NDR per Stream angeschaut werden. Nun können sie im MP4-Format (H264-Codec) herunter geladen und wieder veröffentlicht werden.
„Die Inhalte, die wir im Netz zur Verfügung stellen, haben unsere Zuschauer über die Rundfunkgebühr bereits bezahlt. Weil wir über das Internet speziell junge Zielgruppen erreichen, ist der Einsatz von Creative-Commons-Lizenzen für uns besonders interessant. Auf diese Weise tragen wir veränderten Nutzungsgewohnheiten Rechnung“, kommentiert der NDR-Intendant Jobst Plog das neue Angebot. Der NDR ist der erste deutsche Fernsehsender, der Fernsehbeiträge unter CC-Lizenzen veröffentlicht.
Volker Herres, NDR-Programmdirektor Fernsehen, sagt, dass es ihm um eine möglichst hohe Verbreitung der Inhalte gehe: „Wir wollen die Menschen mit unseren Angeboten erreichen – auf welchem Weg dies geschieht, ist sekundär. Den extra-3-Film von Olivia Jones auf dem NPD-Parteitag haben beispielsweise alleine bei YouTube weit mehr als 250.000 angesehen. Das ist toll. Und vielleicht schaltet der eine oder andere beim nächsten Mal direkt das Original ein.“
Auf den eigenen Webseiten schreibt der NDR sehr missverständlich, dass sich eine „kreative Szene“ etabliert habe, die die Verbreitung ihrer Werke ausdrücklich begrüßt. „Das alternative Urheberrecht Creative Commons (etwa ‚kreatives Allgemeingut’), eine Art Urheberrecht für das Internet-Zeitalter, reagiert darauf.“ Creative-Commons-Lizenzen sind allerdings, wie der Name schon sagt, Lizenzen. Sie begründen kein neues oder alternatives Urheberrecht, sondern erlauben auf der Grundlage des bestehenden Urheberrechts, Inhalte auf bestimmte Arten zu nutzen.
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