USA: Berufung gegen Filesharing-Urteil
Der Verband der US-Musikindustrie Recording Industry Association of America (RIAA) hatte ursprünglich Copyright-Verstöße in mehr als 1.700 Fällen geltend gemacht. Das Gericht sah jedoch lediglich in 24 Fällen, in denen die Musikstücke im Shared-Ordner von Thomas gefunden wurden, die Vorwürfe als berechtigt an. Davon abgesehen folgten die Geschworenen weitgehend der Argumentation der Anklage. Danach sah das Gericht bereits in der Bereitstellung der Musikdateien einen Verstoß gegen die Copyright-Gesetze der USA. Der Download, und somit die tatsächlichen Verbreitung der digitalen Musik, sei nicht nötig, um gegen das Urheberrecht zu verstoßen.
Angriff ist die beste Verteidigung
Bis zuletzt hatte die Verteidigung die Vorwürfe bestritten. Inzwischen hat Jammie Thomas auf ihrer MySpace-Seite bekannt gegeben, dass ihre Anwälte gegen das Urteil in Berufung gehen wollen. Nach Verkündung des Urteils war bislang offen geblieben, ob Thomas das Urteil angreift oder versucht, sich zumindest über die Höhe der Prozesskosten außergerichtlich mit der RIAA zu einigen.
In der Berufungsverhandlung wollen die Anwälte von Thomas insbesondere gegen eine Unterweisung der Jury durch den vorsitzenden Richter vorgehen. Dieser hatte den nicht-rechtskundigen Geschworenen vor ihrer Entscheidung schriftlich mitgeteilt, dass schon die Bereitstellung von digitaler Musik in einem Shared-Ordner einen Verstoß gegen die US-Copyright-Gesetze darstellt. Auch wenn noch kein Download der bereitgestellten Musikstücke stattgefunden habe, sei darin schon die Tathandlung der illegalen Verbreitung der Datei zu sehen. Bislang war das in vergleichbaren Fällen immer umstritten.
Free Jammie – Spenden für Prozesskosten
Unterdessen hat Jammie Thomas unter freejammie.com eine Spendenseite im Internet eingerichtet. Die 30-jährige alleinerziehende Mutter gibt dort an, dass sie ein Jahresgehalt von 36.000 US-Dollar verdient und fordert die Netzgemeinde auf, ihre Berufung und einen möglichen Gang bis vor den Supreme Court finanziell zu unterstützen – via PayPal-Spende. Auf der Webseite heißt es: “Das Internet hat sie in diese missliche Lage gebracht, das Internet kann ihr wieder heraushelfen!”. Nach Angaben auf der Webseite sind bereits erste Spenden eingegangen.
Das Urteil hatte weltweit für Schlagzeilen gesorgt, da zum ersten Mal in den USA ein Schwurgericht über eine Filesharing-Klage verhandelt und ein Urteil gesprochen hatte. In ersten Reaktionen argumentierten Kritiker der Entscheidung, dass das Gericht einseitig zugunsten der Musikindustrie entschieden habe. Grund seien dabei auch die US-Copyright-Gesetze, bei denen die Interessen der Rechteverwerter und der Industrie im Mittelpunkt stünden.
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