Legal Remixen
Die vielen Prozesse wegen Urheberrechtsverletzung gegen die Nutzer von YouTube, MySpace & Co. zeigen eines deutlich: Normale Nutzer können leichter mit dem Gesetz in Konflikt kommen als sie ahnen. Auch gewinnt man leicht den Eindruck, dass Medienkonzerne übermäßig hart auch gegen geringfügige und keineswegs in böser Absicht begangene Urheberrechtsverletzung – oder das, was sie dafür halten – vorgehen.
Remix-Kultur
Als Beispiel sei der Fall von Stephanie Lenz genannt, Mutter des 18 Monate alten Holden und der drei Jahre alten Zoe, die ein kurzes Video bei YouTube veröffentlicht hatte, auf dem ihre Kinder zur Musik von „Let”s Go Crazy“ von Prince tanzen. Der Rechteinhaber des Musikstücks, Universal, hatte YouTube dazu veranlasst, das Video zu entfernen, weil er darin seine Urheberrechte verletzt sah. Stephanie Lenz wollte sich damit nicht abfinden und hat mit Unterstützung der EFF gegen Universal Klage wegen Copyright-Missbrauchs eingereicht.
American University erarbeitet Richtlinien für Online-Videos
Solche Beispiele illustrieren, wie stark die Remix-Kultur bereits im Alltag der Menschen verankert ist. Ein ziviler Umgang mit den daraus erwachsenden Konflikten erfordert Orientierung und praktische Hilfestellung für die Normalnutzer. Das Zentrum für Soziale Medien (CSM) der Schule für Kommunikation an der American University in Washington, DC, will deshalb in den kommenden Jahren Richtlinien für den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Elementen in „Nutzer-generierten Medien“ erarbeiten. Ausgangspunkt sind die Regelungen zum „fair use“ im US-Copyright, die ähnlich den Schrankenbestimmungen im deutschen Urheberrecht unter bestimmten Umständen Ausnahmen vom exklusiven Urheberrechtsschutz vorsehen. Für Dokumentarfilmer existieren solche Richtlinien bereits seit längerer Zeit und werden erfolgreich genutzt.
Projekt in drei Phasen
Das Anfang August annoncierte Projekt soll in drei Phasen durchgeführt werden. Zu Beginn soll eine empirische Studie Erkenntnisse darüber sammeln, wie gegenwärtig in Online-Videos mit Urheberrechten verfahren wird. Beispiele dafür hat das CSM in einem eigenen Video zusammengestellt (Remix-Culture: The Early Years). In der zweiten Projektphase sollen zusammen mit Online-Video-Providern praxisorientierte Informationen zum Urheberrecht und zu „fair use“ für deren Plattformen erarbeitet werden. Ein runder Tisch aller Interessenparteien soll schließlich in der dritten Phase einen Praxisleitfaden für „nutzer-generierte Inhalte“ und „partizipative Medien“ vereinbaren. Als Grundlage soll der im April vom CSM vorgestellte Bericht „Unauthorized“ dienen.
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