Sammelklage gegen Apple – DRM schützt illegales iTunes-Monopol?
Erst, nachdem Apple mit dem Antrag zur Abweisung der Klage gescheitert war, informierte das Unternehmen die Börsenaufsicht über die bereits im Juli eingereichte Sammelklage (Tucker gegen Apple). Diese ist nur eine unter weiteren Klagen, unter anderem wegen Patentverletzung, mit denen sich Apple laut ihres Jahresberichts an die Börsenaufsicht derzeit konfrontiert sieht. In mehreren Fällen besteht die Möglichkeit, dass die Klagen zu Sammelklagen ausgeweitet werden. Gewinnen die Kläger, drohen Apple Geldstrafen in empfindlicher Höhe.
Die Tatsache, dass es Apple nicht gelungen ist, die Sammelklage abweisen zu lassen, bedeutet, dass das Gericht der Klage ausreichende Erfolgsaussichten einräumt. Damit könnte Apple doch noch in absehbarer Zeit zu einer Lizenzierung von „FairPlay“ gezwungen werden, so dass auch andere Anbieter das System benützen können.
“Fair Play“ oder „Monopoly“?
Mit seinem „FairPlay“ genannten DRM-System schützt Apple die Musiktitel, die über die iTunes-Plattform verkauft werden. Da Apple anderen Technologie-Anbietern keine Lizenzen für das hauseigene DRM-System verkauft, können mit FairPlay verschlüsselte Lieder nur auf den von Apple vertriebenen iPods abgespielt werden. Dadurch, so behaupten die Kläger in ihrer Sammelklage, habe Apple das Wettbewerbsrecht verletzt und ein illegales Monopol für den Online-Vertrieb von Musik errichtet.
Dazu komme, heißt es in der Klage, dass Apple die iTunes-Kunden absichtlich nicht richtig aufkläre. Die Firma lasse die Kunden darüber im Unklaren, dass sich bei iTunes gekaufte Titel nicht mit MP3-Playern anderer Hersteller hören lassen. Die Kläger verlangen aus diesem Grund Schadensersatz in ungenannter Höhe und weitergehende Maßnahmen.
Beschwerden, Klagen, Untersuchungen
Das FairPlay-DRM-System war in der Vergangenheit in mehreren Ländern Gegenstand von Beschwerden und Klagen, amtlichen Untersuchungen und gesetzgeberischen Maßnahmen: Die britische Virgin-Gruppe hatte 2004 in Frankreich bei den Kartellbehörden Beschwerde wegen Apples Weigerung, FairPlay zu lizenzieren, eingereicht. Die Beschwerde wurde zurückgewiesen. Real Networks lancierte im selben Jahr die Kampagne „Freedom of Music“, um den Zugang zum iPod-DRM zu erzwingen – erfolglos. Der Verbraucherzentralen Bundesverband (VZBV), mahnte Apple im Juli wegen der Nutzungsbedingungen für das iTunes-Anbebot ab – was für Apple ebenfalls folgenlos blieb.
Und schließlich wurde 2005 und 2006 in Frankreich wegen FairPlay erbittert um das neue Urheberrechtsgesetz gerungen. Die darin ursprünglich vorgesehene Öffnungsklausel für FairPlay hatte Apple dazu veranlasst, die US-Administration zum Eingreifen aufzurufen. Apple sprach von „staatlich unterstützter Piraterie“ und fand offene Ohren bei US-Handelsminister Carlos Gutierrez: „Ich möchte die Firma beglückwünschen, denn Unternehmen müssen ebenfalls für ihre Rechte an ‚geistigem Eigentum’ eintreten.“
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