Neuseeland will DRM-Einsatz in Behörden regulieren
Technologien zur Nutzungsbeschränkung von digitalen Inhalten werden immer häufiger auch von Behörden eingesetzt, so die 2005 ins Leben gerufene Arbeitsgruppe für Trusted Computing & Digital Rights Management in ihrem Bericht „Trusted Computing and Digital Rights Management Principles & Policies“. Das passiere nicht nur national, sondern auch international. Um technologischen Wildwuchs zu verhindern, gibt die Arbeitsgruppe auf 27 Seiten Empfehlungen zum Umgang mit TC und DRM.
Behörden müssen Kontrolle haben
Weder TC noch DRM sollten so eingesetzt werden, dass in Zukunft der Zugang zu Regierungsdokumenten versperrt werden könnte, heißt es im Bericht. Verwaltungsinformationen aus externen Quellen müssen entweder vollständig frei von „Belastungen durch von außen eingesetzte, digitale Restriktionen“ sein, oder, wenn DRM eingesetzt wird, das nur mit Zustimmung der Behörden erfolgen darf. Sollte DRM auch bei Informationen zum Einsatz kommen, „die der Regierung gehören“, müsse „die vollständige und ausschließliche Kontrolle“ über das DRM bei den Behörden liegen. Die DRM-Anwendung dürfe nur so erfolgen, dass „alle berechtigten Parteien […] auch in Zukunft Zugang zu den Informationen haben“. Ohne einen klaren Grund dürfe digitales Rechte-Management überhaupt nicht eingesetzt werden; auch soll es auf das „minimal notwendige Maß“ beschränkt werden.
Aus den Umsetzungsempfehlungen im Bericht wird deutlich, dass die Regierungskommission es ernst meint. So wird als Voraussetzung für den Einsatz von TC und DRM verlangt, dass nur „von einer kompetenten Autorität geprüfte Lösungen“ genutzt werden. Die Prüfung soll sicherstellen, dass weder die Programme „nach Hause telefonieren“ noch die Inhalte „gefährliche Bestandteile wie Würmer oder Viren“ enthalten. Die Behörden müssten jederzeit wissen, welche Informationen vom DRM-System gesammelt werden, wohin sie übertragen werden und zu welchem Zweck dies geschieht.
Internationaler Fokus
Anfang 2007 will die Trusted-Computing-Arbeitsgruppe konkrete Standards für den Umgang mit TC und DRM veröffentlichen. Die richten sich nicht nur an die neuseeländischen Behörden. Vielmehr spricht die Arbeitsgruppe „von der Absicht der universellen Anwendbarkeit“ der formulierten Prinzipien und Richtlinien. Man erwarte, dass „die Ergebnisse der Arbeitsgruppe die Zusammenarbeit Neuseelands mit anderen Regierungen beeinflussen werden“.
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