„Analoge Lücke” in der Flatrate geschlossen
Wie Heise Online berichtet, befand das Frankfurter Landgericht am 31. Mai 2006 Franzis wegen des Vertriebs von „Napster DirectCut” einer Verletzung des Wettbewerbsrechts (UWG) für schuldig. Die Software lade Anwender dazu ein, Napsters allgemeine Geschäftsbedingungen zu verletzen, zu deren Einhaltung sie sich mit Abschluss eines Abonnements verpflichtet haben. Dadurch würde Napster in seiner wirtschaftlichen Tätigkeit gezielt behindert. Franzis wurde dazu verurteilt, die Software vom Markt zu nehmen.
Napster bietet nach seiner Wiedergeburt als legaler Download-Dienst eine „Music-Flatrate“ für 9,95 Euro im Monat an. Solange die Monatsrate bezahlt wird, darf der Anwender damit unbegrenzt Musik von Napster herunterladen und anhören. Nach Ablauf des Abonnements sind die Musikstücke nicht mehr abspielbar “ dafür sorgt der von Napster verwendeteDRM-Schutz.
Das für rund 20 Euro im Handel vertriebene Programm „Napster DirectCut“ dient dazu, Audiosignale an den analogen Anschlüssen der Soundkarte aufzunehmen, zu digitalisieren und auf der Festplatte zu speichern. Damit können Anwender die „Napster-Flatrate-Beschränkung einfach umgehen“, wie es in der Werbung für „Napster DirectCut” heißt.
Urheberrechtlich unbedenklich
Urheberrechtlich ist das Programm allerdings unbedenklich, befand das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Napster, so das Gericht, setze seinDRMnicht dazu ein, analoge Kopien zu verhindern. Daher sei das von Napster verwendete System zum Digital Rights Management keine wirksame technische Maßnahme im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Paragraph 95a UrhG verbietet den Vertrieb von Programmen, mit denen „wirksame technische Maßnahmen“ umgangen werden können. Das DRM dient vielmehr lediglich dazu, die dem Nutzer im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellten digitalen Dateien zu verwalten. „DirectCut“ verletzt demnach nicht das Urheberrecht, wenn es analoge Aufnahmen ermöglicht. Ob höhere Gerichtsinstanzen der Urheberrechts-Interpretation des Frankfurter Landgerichts folgen werden, bleibt abzuwarten.
Industrieller Lückenschluss
Die Medienindustrie hat auf die Gefahr durch die „analoge Lücke“ bereits reagiert: auf der einen Seite werden in den USA und anderswo Gesetzesinitiativen zur Schließung der „analoge Lücke“ unterstützt. Auf der anderen Seite will man Gerätehersteller dazu verpflichten, dass analoge Ausgänge beim Abspielen von digitalen Medien abgeschaltet werden.
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