Piraten in Frankreich zeigen Flagge
In der Erklärung zur Gründung der Partei heißt es: „Wir, die französischen Internauten, beobachten gegenwärtig die Besetzung des französischen Internets durch einige wenige Parteigänger und Interessengruppen zum Nachteil der großen Mehrheit der Internauten.“ Das wollen die Aktivisten nicht länger hinnehmen: „Wir fordern die Aufhebung aller Gesetze, die das geistige Eigentum auf französischem Boden definieren und wir fordern alle Internauten auf, diese Gesetze im Alltag zu ignorieren.“
Reformforderungen
Der Plan der Internauten sieht sechs Reformen vor, die der Umsetzung der Parteiziele dienen sollen:
- Herstellung der vollständigen, uneingeschränkten Redefreiheit.
- Die Abschaffung des Urheberrechts wie es derzeit existiert.
- Die Einführung des Rechts auf Anonymität im Internet.
- Die Legalisierung von Peer-to-Peer-Netzwerken für nicht kommerzielle Zwecke.
- Die Abschaffung von Abgaben und Steuern für Hardware.
- Kostenloser Internet-Zugang für alle.
Mit Stand vom 7. Juli 2006 hat die französische Piraten-Partei 2.474 Mitglieder. Die Schweden hatten bereits im Januar den Anfang gemacht; ihrem Beispiel folgten seitdem nicht nur die Franzosen, sondern auch Italiener, Belgier, Briten und U.S.-Amerikaner und gründeten „Piraten-Parteien“.
EU-Urheberrechtsrechtlinie auch in Frankreich umgesetzt
Die Idee, die Partei ins Leben zu rufen, kam auf, als das Gesetz zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrechtlinie – DADSVI (Loi relative au droit d’auteur et aux droits voisins dans la société de l’information) – verabschiedet wurde, so die Gründer. Ursprünglich sah der Gesetzentwurf – in der Presse oft kurz als „iTunes-Gesetz“ bezeichnet – vor, die Online-Anbieter von Medieninhalten zu Interoperabilität zu verpflichten. Nachdem Marktführer Apple interveniert hatte und dabei auch von der U.S.-Regierung unterstützt wurde, veränderte der französische Gesetzgeber den Entwurf deutlich zu Gunsten der Rechteverwerter.
Apple hatte im März mit dem Rückzug vom französischen Markt gedroht, sollte der Entwurf nicht verändert werden, da er „eine staatlich geförderte Kultur der Piraterie“ legitimiere.
Durch das Gesetz, wie es schließlich verabschiedet wurde, sollen Anbieter zwar unter bestimmten Umständen immer noch verpflichtet werden können, technische Informationen herauszugeben, die für die Interoperabilität notwendig sind. Allerdings wurde Künstlern und Rechteinhabern die Möglichkeit eingeräumt, Exklusivverträge mit Online-Anbietern zu schließen, um den Vertrieb ihrer Werke nur für bestimmte Abspielgeräte zu gestatten. Mit solchen Exklusivverträgen verlieren die Vorgaben zu Interoperabilität an Bedeutung.
Nachdem Senat und Nationalversammlung den Gesetzentwurf verabschiedet haben, wird das Gesetz in Kraft treten, sobald es von Präsident Chirac unterzeichnet wurde.
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