Neue GEMA-Tarife für Webradios
Wer ein Internet-Radio mit Musik bestücken will, benötigt dafür eine Genehmigung von den Urhebern der Musik. Die werden in Deutschland überwiegend von der „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“, kurz GEMA, und der „Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten“, kurz GVL, vertreten.
GEMA und GVL erteilen stellvertretend für die Musiker Lizenzen, sammeln die Lizenzgebühren ein und schütten sie an die Musiker aus. Während die GEMA die Interessen von Komponisten, Textschreibern und Musikverlagen wahrnimmt, ist die GVL zuständig für die ausübenden Künstler, darunter Musiker und Sänger.
Um zu ermitteln, ob man überhaupt Zahlungen an die GEMA zu entrichten hat, kann man die Repertoire-Suche (siehe Linkliste) zur Recherche nutzen. Alle durch die GEMA lizenzierbaren Titel sind dort in einer Datenbank erfasst.
Sämtliche lizenzierten Webradios werden tagesaktuell in einer Liste veröffentlicht. Mit Stand von heute sind das 527 Sender, vom Berlin-Webradio bis zum ZauberWaldRadio aus Köln.
Ab 30 Euro monatlich „auf Sendung“
Nach den neuen Tarifen werden für ein Webradio monatlich mindestens 30 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer fällig. Dieser Tarif gilt für Webradios,
– „die auf bis zu 3 URLs“
– „und auf bis zu neun Kanälen senden,“
– „die bis zu…430 [Euro] Einnahmen (netto) pro Monat erzielen,“
– „die bis zu 2.700 unterschiedliche Hörer in einem Monat erreichen (unique user)“
– „und bei denen jeder dasselbe hört, d. h., die weder interaktiv noch personalisiert sind, noch den Zugriff auf einen bestimmten Song erlauben.“
Für Internet-Radios mit umfangreicherem Angebot werden höhere Zahlungen fällig, die man per E-Mail erfragen muss.
Nur Streaming ist Webradio
Unter einem Webradio versteht die GEMA „eine Musikübertragung im Internet, die vom Sender für die Empfänger in Form eines Programms zusammengestellt wird. Jeder Hörer hört zu einer bestimmten Zeit dasselbe.“ Download-Angebote aller Art, zum Beispiel Podcasting, zählen nicht als Webradio, dafür braucht man eine andere Lizenz.
Musikwünsche sind erlaubt, wie die GEMA in ihrer FAQ mitteilt; Bedingung dafür ist aber, dass alle Hörer dasselbe hören – wie im „richtigen Radio“.
Mixen nicht inbegriffen
Eine Bearbeitung von Musiktiteln erlaubt die GEMA nicht, da sie die Bearbeitungsrechte nicht stellvertretend für die Musiker wahrnimmt. Wer Musiktitel mixen will, muss dafür eine gesonderte Genehmigung einholen, in der Regel bei den Urhebern oder den Musikverlagen. Welche Verlage dafür gegebenenfalls zuständig sind, kann man über die Repertoire-Suche in Erfahrung bringen.
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