Tauziehen um DRM-Gesetzgebung in Frankreich
Zuletzt hatte das Parlament im März einen Gesetzentwurf beschlossen, der Hersteller und Anbieter von geschützten Inhalten verpflichten sollte, interoperable DRM-Technologien einzusetzen oder Informationen herauszugeben, die Konkurrenten brauchen, um interoperable Hard- und Software herzustellen.
Mit dem Gesetz wollten die Parlamentsvertreter zwei Ziele erreichen: zum einen sollten die Anwender Musik, Filme und andere Inhalte auf verschiedenen Geräten ihrer Wahl abspielen können. Zum anderen sollte verhindert werden, dass sich Anbieter mithilfe von DRM-Systemen gegen Konkurrenten abschotten.
Im französischen Oberhaus, dem Senat, wurde die Interoperabilitäts-Klausel nun derart umformuliert, dass sie in der Praxis wirkungslos bleiben dürfte. Dieser Schritt erfolgte, nachdem der Marktführer bei Musik-Download-Angeboten, Apple, heftig gegen die Öffnung seiner Technologien für Wettbewerber protestiert hatte. Apple-Vertreter sprachen in diesem Zusammenhang von „staatlich geförderter Piraterie“. Die US-Regierung hatte sich in Person von Handelsminister Carlos Gutierrez auf die Seite von Apple gestellt.
Der französische Kulturminister Donnedieu de Vabres, der den Gesetzentwurf unterstützt hatte, widersprach diesen Anschuldigungen. Er nannte den Entwurf stattdessen ein mutiges Vorgehen, das auf die Zukunft ausgerichtet sei. Es sei auf Dauer unvermeidlich, den Markt für Download-Angebote dem Wettbewerb zu öffnen. Das sei unumgänglich, um kulturelle Vielfalt zu garantieren: „Es ist unser Ziel, mit diesem Gesetz die Vormachtstellung einzelner Technologien über unser kulturelles Erbe zu brechen.“
„Lex iPod“
Die jetzt vom Berichterstatter im Senat, Michel Thiollière, vorgeschlagenen Bestimmungen zur Interoperabilität sehen dagegen vor, dass Anbieter zukünftig „technische Dokumentationen und Programm-Schnittstellen“ in dem Umfang zur Verfügung stellen müssen, dass „eine geschützte Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes“ angefertigt werden kann. Dass diese Kopie auch abspielbar sein muss, wird nicht gefordert. Das Parlament hatte ursprünglich formuliert, dass es möglich sein müsse, eine Kopie in einem Format zu erstellen, das einem offenen Standard folgt. So sollte es Anwendern ermöglicht werden, legal erworbene Inhalte auf unterschiedlichen Geräten abzuspielen.
Bestrafung von Open-Source-Software
Schließlich will der Senat verhindern, dass Informationen über proprietäre DRM-Technologien weiterverbreitet werden. Software, die „der Sicherheit und Wirksamkeit des DRM abträglich ist“, darf dann nicht im Quellcode verbreitet werden, wenn die DRM-Anbieter das fordern. Das betrifft sowohl potentielle Wettbewerber als auch die Open-Source-Community.
DRM-Hersteller könnten eine solche Gesetzesvorschrift nutzen, Open-Source-Entwickler daran zu hindern, interoperable Software zu verbreiten. Auch Wettbewerber, die eigene Produkte auf Open-Source-Basis entwickeln, würden aus dem Markt gedrängt. Leidtragende wären die Anwender, die für eine kleinere Auswahl an Abspielgeräten höhere Preise bezahlen müssten.
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