US-Rechteinhaber: Auch lebensbedrohliches DRM braucht Schutz
Alle drei Jahre überprüft die für das Copyright zuständige Behörde in den USA, das Copyright-Office, für welche Zwecke technische Schutzmaßnahmen legal umgangen werden dürfen (iRights berichtete). Zwei der eingereichten Vorschläge sahen für solche Fälle Ausnahmen vor, in denen DRM-Systeme die Sicherheit und Privatsphäre von Anwendern gefährden beziehungsweise „kritische Infrastrukturen bedrohen und möglicherweise Menschenleben in Gefahr bringen“. Vor kurzem waren Sicherheitslücken in DRM-Software bekannt geworden, die entsprechende Befürchtungen geweckt und selbst das US-Heimatschutzministerium auf den Plan gerufen hatten.
Nun haben sich die Verbände der Rechteinhaber – darunter Verleger, Autorenvereinigung, Business Software Alliance (BSA), der Verband der Filmindustrie (MPAA), der Verband der Musikindustrie (RIAA) – strikt dagegen ausgesprochen, Anwendern das Recht zum Selbstschutz einzuräumen. Das berichtet der prominente Sicherheitsexperte Edward Felten, der selbst Antragsteller in dem Verfahren ist.
Ausnahmen ausgeschlossen
Die Industrievertreter rechtfertigen sich mit der Verunsicherung, die möglicherweise durch gesetzliche Ausnahmen hervorgerufenen werden könnte: „Diese Unsicherheit wäre noch größer, sollten die Formulierungen aus den Vorschlägen 2 (worin die Begriffe ‚Privatspäre oder Sicherheit’) oder 8 (nach der Grenzen dort zu ziehen wären, wo Systeme zur Zugriffskontrolle ‚kritische Infrastrukturen bedrohen und möglicherweise Menschenleben in Gefahr bringen’) verwendet werden.“ Der Schutz des Eigentums der Rechteinhaber sei vorrangig: „[K]einer der unterbreiteten Vorschläge rechtfertigt eine gesetzliche Ausnahme; keiner sollte angenommen werden.“
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