Frankreich: Kulturflatrate vertagt
Am 6. Februar 2006 hatte die französische Nationalversammlung den Entwurf für ein neues Urheberrechtsgesetz verabschiedet. Der ursprüngliche Entwurf war von der Regierung vorgelegt worden. Darin sollte – in Übereinstimmung mit der europäischen Urheberrechtsrichtlinie – das Urheberrecht verschärft werden. Mitglieder der sozialistischen Partei schlugen Änderungen vor, die vom Parlament angenommen wurden, das zu später Stunde nur noch halb gefüllt war.
Flatrate für 7 Euro
Im Gesetzentwurf des Parlaments ist jetzt vorgesehen, eine Kulturflatrate („license globale“) für das Internet einzuführen. Nach Vorstellung der Nationalversammlung sollen Internetnutzer monatlich sieben Euro als Urheberabgabe zahlen; im Gegenzug würde der Download von Musik und Filmen aus Tauschbörsen legalisiert. Mit den Einnahmen aus der Urheberrechtsabgabe sollen die Urheber und Rechteinhaber kompensiert werden.
Der Sozialist Patrick Bloche, der den Parlamentsentwurf unterstützt, kommentiert die Beweggründe für die Forderung nach einer Kulturflatrate so: „Wir versuchen, das Recht mit der Wirklichkeit in Übereinstimmung zu bringen. Es ist falsch, die acht Millionen Tauschbörsennutzer in Frankreich zu kriminalisieren.“
Die Einführung einer Kulturflatrate würde das Internet dem öffentlich finanzierten Rundfunk und Fernsehen praktisch gleichstellen, kommentiert Todd Chanko, Analyst bei Jupiter Research, den Parlamentsentwurf in seinem Weblog: „Pauschale Lizenzgebühren sind eine typisch europäische Anwort auf ein schwieriges Problem: Wie sollen öffentliches Interesse an Mediennutzung und die Interessen der Eigentümer von geistigem Eigentum miteinander in Einklang gebracht werden?“ Er verweist auf das öffentlich-rechtliche Fernsehen in Frankreich und die BBC in Großbritannien als Beispiel für Systeme, in denen Rechteinhaber mithilfe von Pauschalgebühren bezahlt werden.
Keine Ausnahme für die Grande Nation
Die französische Regierung, nationale und internationale Verbänden der Medienindustrie sowie einige namhafte Urhebern lehnen den Parlamentsentwurf strikt ab. Begründung: Frankreich dürfe im internationalen Rahmen keine Ausnahme machen.
Die Regierung hat den Gesetzentwurf nun zurückgezogen und die für gestern vorgesehene Abstimmung von der Tagesordnung gestrichen. Nun soll das Parlament in Kürze über einen veränderter Entwurf abstimmen. Die Regierung möchte die Kutlurflatrate streichen, aber den Entwurf so ergänzen, dass unter anderem behinderte Menschen, Archive, Presse und Bibliotheken Privilegien genießen.
Um dem Parlament entgegen zu kommen, wurden auch die vorgesehenen Strafen für Urheberrechtsverletzungen reduziert. Künftig soll der illegale Download eines Musikstückes 38 Euro Strafe kosten, der illegale Upload 150 Euro; für die illegale Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen sind höhere Strafen vorgesehen.
Was sagen Sie dazu?