BMJ gegen Abschaffung des Sendeprivilegs
In ihrer Stellungnahme vom 20. Februar 2006 (iRights.info berichtete, Link am Ende des Textes) forderte die Deutsche Landesgruppe der IFPI (International Federation of the Phonographic Industries), dass das Sendeprivileg für „Near-on-Demand-Dienste“ wie genrespezifische Mehrkanalradios und Internet-Radios im Rahmen des 2. Korbs der Urheberrechtsreform abgeschafft werden sollte.
In der Erläuterung der IFPI heißt es: „Die Beibehaltung des bloßen Vergütungsanspruchs an Stelle eines Ausschließlichkeitsrechts ist nur dort hinnehmbar, wo Musik in einem redaktionell gestalteten Programm mit unterschiedlichen Inhalten und ohne interaktive Elemente (also ohne Möglichkeit der Einflussnahme durch den Hörer) gesendet und die Erstverwertung nicht gefährdet wird. Für die beschriebenen neuen Übertragungsformate müssen die Rechteinhaber in die Lage versetzt werden, ihren Erstverwertungsinteressen entsprechende Auswertungsmodelle durchzusetzen, wie dies etwa bei Filmen mit der dafür spezifischen ‚Auswertungskaskade’ etabliert ist.“
Die IFPI argumentiert, dass durch die Kombination von digitaler Musiksendung mit intelligenter Aufnahmesoftware der Kauf von Musikaufnahmen vollständig ersetzt werden könne.
Gesetzesänderung wäre das Aus für Internetradios
Eine Gesetzesänderung im Sinne der IFPI würde vor allem für kleinere Radio-Stationen das Aus bedeuten. Denn bei dem Sendeprivileg handelt es sich um eine wichtige Einschränkung der „verwandten Schutzrechte“, also der dem Urheberrecht ähnlichen Rechte von Tonträgerherstellern und ausübenden Künstlern. Es besagt, dass dieser Gruppe von Rechteinhabern keine ausschließlichen Senderechte, sondern „nur“ Ansprüche auf eine angemessene Vergütung zustehen.
Die Folge ist, dass Musikstücke ohne vorherige Genehmigung der Rechteinhaber gesendet werden dürfen und lediglich eine Vergütung an die zuständige Verwertungsgesellschaft (GVL) gezahlt werden muss. Würde der deutsche Gesetzgeber den Forderungen der Musikindustrie Folge leisten, müssten die Rechte für jeden gespielten Titel vor der Sendung von den Rechteinhabern selbst eingeholt werden. Diese hätten – anders als bisher – auch die Möglichkeit, die Rechtserteilung zu verweigern.
Vor allem kleinere Radio-Stationen dürften mit der Rechteklärung nach einem derart veränderten Modell unüberwindbare Schwierigkeiten haben. Der Aufwand, die Rechte zu klären, wäre zu hoch, die Lizenzen zu teuer.
BJM auf Seiten der Radiosender
Dies sieht auch das BMJ so. Pressesprecher Ulf Gerder sagte auf eine Anfrage des Online-Musikmagazins laut.de: „Diese Forderung hat das BMJ stets abgelehnt, weil eine vollständige Abschaffung des Sendeprivilegs angesichts der Masse von Musiktiteln, die täglich in deutschen Radiosendern gespielt werden, absolut unpraktikabel wäre. Sendeunternehmen müssten dann nämlich für jeden einzelnen ihrer Hunderter täglicher Titel vorab eine individuelle Erlaubnis einholen. Das ist in der Praxis nicht vorstellbar,“ zitiert das Online-Magazin den Ministeriums-Vertreter.
Ob sich die IFPI mit ihrer Forderung letztlich durchsetzen kann, bleibt dennoch ungewiss. Das letzte Wort über den 2. Korb wird im Bundestag gesprochen.
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