Offene Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft
Unter Federführung der „Ewing Marion Kauffman Foundation“ und IBM erarbeiteten die Teilnehmer im Anschluss an eine Tagung an der Georgetown-Universität im August dieses Jahres eine Reihe von Prinzipien zur offenen Kollaboration bei der Softwareentwicklung. Nun wurde die Vereinbarung vorgestellt.
Zu den Partnern des offenen Forschungsverbundes gehören die Universität Berkeley, die Carnegie-Mellon-Universität, das Georgia Institute of Technology, die Universität Urbana-Champaign in Illinois, das Rensselaer-Polytechnische-Institut, die Universitäten Stanford and Austin sowie die Unternehmen Cisco Systems, Hewlett-Packard, IBM und Intel. Unterstützt wird sie unter anderem von der National Science Foundation und dem für Forschungskooperation zwischen Universitäten und Industrie zuständigen Gremium der nationalen Akademien der USA.
Nichtangriffspakt
Grundgedanke des Übereinkommens ist, auf die Durchsetzung von Rechten an geistigem Eigentum – das umfasst Patent- und Urheberrechte – im Rahmen eines offenen Forschungs- und Entwicklungsprozesses so weit wie möglich zu verzichten. Statt dessen soll die freie Verbreitung des Wissens zwischen den Partnern und in der Öffentlichkeit gefördert werden.
In den letzten Jahren hat es sich für forschende US-Unternehmen als zunehmend schwierig erwiesen, zusammen mit US-Universitäten an Forschungsprojekten zu arbeiten, da sich die Beteiligten nicht darüber einigen konnten, wie mit gemeinsam erarbeitetem geistigen Eigentum zu verfahren ist. In der Folge suchten sich die Unternehmen immer häufiger Partner in anderen Ländern. Den amerikanischen Universitäten gingen dadurch erhebliche Forschungsmittel verloren. Die jetzt vorgestellte Initiative soll diesem Trend entgegenwirken.
„In Amerika gibt es eine lange Tradition der Kooperation zwischen Universitäten und der Industrie, die bedeutende Innovationen und Unternehmer hervorgebracht hat“, so Lesa Mitchell von der Kauffman Foundation. „Um Entdeckungen und Innovationen schneller auf den Markt zu bringen, müssen wir die dabei gelernten Lektionen umsetzen.“
Offene Lizenzen
Die Anerkennung der so genannten „Open Collaboration“-Prinzipien bedeutet für die Beteiligten, dass die Patente und Urheberrechte, die ihren Ursprung in den Kooperationsprojekten haben, für bestimmte Zwecke lizenzkostenfrei zur Verfügung gestellt werden müssen. Das gilt beispielsweise für die Verwendung in Open-Source-Software, Industriestandards im Softwarebereich und zur Herstellung von Interoperabilität Lizenzkosten frei zur Verfügung stellen müssen. Bereits existierende Patentrechte werden im Rahmen der vereinbarten Zusammenarbeit ebenfalls kostenlos lizenziert. Entwickelte Software wird unter einer Open-Source-Lizenz bereit gestellt.
Gegenseitigkeit
Für den Fall, dass einer der Partner gegen die genannten Verpflichtungen verstößt, oder den Versuch unternimmt, den gemeinsamen Wissenspool zu stören, droht ihm der Verlust aller Rechte aus der Kooperation. Dadurch soll eine Ausbeutung der anderen Beteiligten verhindert werden. Keiner der Kooperationspartner kann einmal gegebene Zusagen zurückziehen. Ihm steht allerdings frei, sein geistiges Eigentum Dritten gegenüber zu anderen Bedingungen zu lizenzieren, vergleichbar den Bedingungen der Creative-Commons-Initiative.
J. Strother Moore von der Universität Austin ist überzeugt, dass sich die angestrebte offene Kollaboration in Übereinstimmung mit der wichtigsten Aufgabe der Universitäten für die Gesellschaft befindet: „Ausbildung sowie Hervorbringung und Verbreitung von Wissen.“
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