Abgabepflicht für Privatkopien bestätigt
Mit der Pauschalabgabe wird der Tatsache Rechnung getragen, dass PCs von den Anwendern zur Erstellung von Privatkopien urheberrechtlich geschützter Inhalte genutzt werden. VG WORT-Vorstand Professor Melichar: „Vier von fünf Personen nutzen im privaten Bereich ihren PC zur Speicherung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Materials.“ Eine solche „Zweitverwertung“ zieht eine Vergütungspflicht nach sich. Die daraus erzielten Einnahmen werden von den Verwertungsgesellschaften an die Urheber ausgeschüttet. Die VG Wort sieht das Urteil als Bestätigung des Rechtes auf Privatkopie und der Ansprüche der von ihr vertretenen Urheber und Rechteinhaber.
Der Branchenverband Bitkom hingegen kritisiert das Urteil als „herben Schlag gegen die Käufer, Händler und Hersteller von PCs“. Die Urheberrechtabgabe stelle eine Belastung für den Hightech-Standort Deutschland dar, so Verbandspräsident Jörg Menno Harms. Man habe die Hoffnung, so Harms weiter, dass dieses Urteil in der Revision vor dem Bundesgerichtshof keinen Bestand haben werde. Schließlich zahle man bereits jetzt Abgaben für einzelne PC-Komponenten. Harms: „Wir lehnen ab, dass beim Kauf eines PC-Systems doppelt und dreifach abkassiert wird.“ Sollte das Urteil vor dem BGH Bestand haben, drohen den Herstellern Nachzahlungen von über 100 Millionen Euro.
PC- und Zubehörgerätehersteller auf der einen und Verwertungsgesellschaften auf der anderen Seite streiten sich seit Jahren um die urheberrechtliche Pauschalabgabe. Die Hersteller argumentieren mit Wettbewerbsnachteilen, die ihnen daraus erwachsen würden, da eine solche Abgabe im europäischen Ausland nicht erhoben wird. Außerdem stünden mit DRM Verfahren zur Verfügung, die eine individuelle Erfassung und Abrechnung der Nutzung urheberrechtlicher Inhalte gestatten würden.
Die VG Wort vertritt dagegen die Auffassung, dass viele Verwertungshandlungen bis in die absehbare Zukunft ohne DRM-Kontrolle stattfinden würden. Bis zu einem umfassenden DRM-Einsatz müsse daher die Pauschalabgabe beibehalten werden, um die Urheber angemessen zu entschädigen. Zumal es für die Anwender auch noch günstiger sei: „Die Pläne der Industrie, eine individuelle Abrechnung jedes einzelnen urheberrechtlich geschützten Inhaltes durch Digital-Rights-Management-Systeme einzuführen, würden Verbraucher um ein Vielfaches höher belasten.“
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