Frankreich plant beispiellose Verschärfung des Urheberrechts
In dem Gesetzentwurf sind strenge Strafen für das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen vorgesehen: Privatanwender, die Software benutzen, die technische Kopiersperren umgeht, werden mit bis zu drei Jahren Gefängnis und 300.000 Euro Geldstrafe bedroht. Allein das Benutzen einer Software, die von dem Rechteinhaber nicht autorisiert wurde, soll schon verboten und bestraft werden. Das Gesetz, würde es verabschiedet, hätte aber auch Auswirkungen auf die Programmierer von Software zum Betrachten von Filmen oder Musik, da es verboten wäre, Software auf den Markt zu bringen, die das Abspielen von geschützten Inhalten erlaubt.
In einem Nachtrag zum Gesetzentwurf, der Anfang der Woche von EUCD.info veröffentlicht wurde, soll zusätzlich alle Software, mit der geschützte Werke verbreitet werden können, verboten werden – es sei denn, sie habe Kontrollmechanismen integriert, die von den Rechteinhabern autorisiert wurden. Das würde nicht nur Filesharing-Software betreffen, sondern auch so alltägliche Programme wie Webbrowser und Chat-Software. Der Antrag wurde vom Unterhaltungskonzern Vivendi Universal initiiert und in der Folge in einer Kommission des Kulturministeriums weiterentwickelt, die mit Vertretern der Unterhaltungsindustrie und Verbänden besetzt ist.
Der Entwurf geht weit über das hinaus, was die Europäischen Gemeinschaft in ihrer Urheberschutz-Richtlinie von 2001 fordert. Durch die EU-Richtlinie sollten die Urheberrechtsgesetze der verschiedenen Mitgliedstaaten angeglichen werden. In Deutschland geschah dies durch den so genannten „1. Korb“ der Urheberrechtsreform (der „2. Korb“ ist noch nicht verabschiedet). Frankreich hatte bisher noch keine Änderungen des Urheberrechtsgesetzes vorgenommen.
Nach dem aktuellen Gesetzentwurf wäre es auch verboten über Software zu berichten, die in der Lage ist, einen Kopierschutz zu umgehen, auch wenn diese Funktionen beim jeweiligen Programm nicht im Vordergrund steht. Das Informationsportal EUCD.info, das sich für freie Datennetze einsetzt, fürchtet, dass dadurch nicht nur Programmierer, sondern auch Sicherheitsexperten, Wissenschaftler und Journalisten betroffen wären, die über Kopierschutz forschen und berichten wollen.
Das Gesetz soll am 22. und 23. Dezember im Eilverfahren verabschiedet werden, da die Regierung es als „dringlich“ kategorisiert hat. Französische Netzaktivisten verlangen, diese Einstufung aufzuheben, damit die Gegner des Entwurfs eine Chance zum Widerspruch erhalten.
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