Neuer US-Gesetzentwurf schränkt TV-Aufnahmen ein
Einen entsprechenden Gesetzesentwurf, der morgen in einem Unterausschuss des US-Kongresses verhandelt werden soll, hat die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EEF) bekannt gemacht. Er trägt den Titel „Analog Content Security Preservation Act“ (Gesetz zum Erhalt der Sicherheit analoger Inhalte) und hätte, wenn verabschiedet, weit reichende Folgen.
Jedes in den USA hergestellte Videogerät – von der TV-Karte für den Computer bis zum Videorekorder – muss mit zwei verschiedenen Systemen ausgerüstet sein, die das Kopieren beschränken und kontrollieren. Das eine, VEIL (Video Encoded Invisible Light technology), arbeitet mit Wasserzeichen, die im Bild eingebaut sind und von entsprechenden Geräten erkannt werden. Das andere, CGMS-A (Copy Generation Management System for Analog), sieht vor, dass ein spezielles Signal zum Bild hinzugefügt wird, das von entsprechend ausgerüsteten Geräten ausgelesen wird. Über dieses Signal könnte dann etwa dem digitalen Videorekorder verboten werden, ein Fernsehprogramm aufzunehmen.
Seth Schoen, Experte für Digitales Rechtekontroll-Managment (
Die nun vorgeschlagenen Systeme würden es den Rechteinhabern entweder möglich machen, Zuschauern exakt vorzuschreiben, ob – und wenn ja, wie oft – Videos oder Fernsehsendungen aufgenommen oder kopiert werden dürfen. Oder sie würden das Signal auf eine schlechte Qualität reduzieren – die EFF spricht von etwa 350.000 Bildpunkten, also etwa 15 Prozent weniger als beim in Deutschland üblichen PAL-Standard für analoge Fernsehbilder und nur etwa ein Siebtel der Auflösung eines HDTV-Fernsehbildes, das mehr als zwei Millionen Bildpunkte hat.
Der Gesetzesentwurf sieht bei Verstößen eine Höchststrafe von fünf Jahren Haft und 500.000 Dollar Geldstrafe vor.
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