Erste Auswirkungen des Grokster-Urteils
Der amerikanische Industrieverband der Plattenfirmen, RIAA, verschickte in der vergangenen Woche nach Angaben mehrerer Nachrichtenagenturen Abmahnbriefe an sieben Software-Hersteller. Konkrete Namen nannte die RIAA nicht, aber das Wall Street Journal meldete am Donnerstag dieser Woche, dass LimeWire, BearShare und WinMX unter den Abgemahnten seien.
In den Briefen verlangt der Verband, dass die Firmen entweder ihre Filesharing-Netzwerke schließen sollten oder Maßnahmen ergreifen, die sicherstellen, dass keine urheberrechtlich geschützten Werke ausgetauscht werden könnten. Diese Maßnahmen müssten allerdings von der RIAA anerkannt sein.
In dem Urteil, auf das sich die RIAA beruft, klagten verschiedene Firmen der Musikindustrie gegen Streamcast Networks und Grokster (iRights.info berichtete). Das oberste Gericht wies in seinem Urteil die untere Instanz an, zu prüfen, ob Grokster seine Nutzer aktiv dazu verleitet hat, Urheberrechte zu verletzen. Ob auch die sieben angemahnten Firmen aktiv zu Urheberrechtsverletzungen aufgefordert haben, wird sich erst zeigen.
Eine Sprecherin des Industrieverbandes äußerte sich zu den Abmahnbriefen: „Firmen, die mit einem ähnlichen Geschäftsmodell wie Grokster arbeiten, hatten in den letzten Monaten reichlich Gelegenheit, das Richtige zu tun. Die Firmen, die weiterhin wissentlich auf der falschen Seite dieser Abgrenzung operieren, tun dies auf eigene Gefahr.“
Einige Kommentatoren meinen, dass damit nun einträte, was von Beobachtern nach dem Grokster-Urteil befürchtet wurde: dass Druck auf die Entwickler von Peer-2-Peer-Software ausgeübt werde, so dass diese wegen der rechtlichen Unsicherheit auch legitime Anwendungen nicht weiterentwickelten.
Was sagen Sie dazu?