Debatte um Kopierschutz von Fernsehsendungen erreicht Europa
In der Debatte um DRM- und Kopierschutzsysteme bei digitalen Fernsehsendungen tut sich was in Europa. Laut EU-Kommissarin Viviane Reding, die für die Informationsgesellschaft und Medien zuständig ist, beobachte die Kommission momentan sehr aufmerksam die Entwicklungen im Zusammenhang mit der „Broadcast Flag“. Man habe der amerikanischen Medienaufsichtsbehörde Federal Communications Commission (FCC) bereits im März 2005 im Namen der EU eine Stellungnahme dazu übermittelt, antwortete Reding auf eine schriftliche Anfrage der grünen EU-Abgeordneten Hiltrud Breyer.
Aktuelle Pläne, ein vergleichbares System in Europa einzuführen, gebe es momentan zwar nicht, schreibt Reding in der Anfrage, gleichzeitig betont sie aber, dass man über den Sachverhalt „Diskussionen mit allen interessierten Kreisen“ führe. Sie sehe sowohl die Notwendigkeit, Rechteinhaber gegen das illegale Kopieren von Inhalten zu schützen, als auch die Verbraucher vor negativen Folgen bei der Einführung von Kopierschutztechniken zu bewahren.
Wie iRights.info bereits Anfang Mai berichtete, musste die US-amerikanische Content-Industrie eine schwere gerichtliche Niederlage einstecken. Ein Berufungsgericht erklärte die so genannte „Flag Order“ der Medienaufsichtsbehörde FCC für unzulässig. Die FCC wollte mit dieser Verordnung die Hersteller digitaler TV-Empfänger verpflichten, nur noch solche Geräte auf den Markt zu bringen, die standardisierte Kopierschutztechnologien unterstützen. Ziel war es, die Aufzeichnung von digitalen Sendungen – auch zu privaten Zwecken – erheblich einzuschränken.
Das so genannte Digital Video Broadcasting Project (DVB) – ein globaler Zusammenschluss von rund 270 weltweit tätigen Medienunternehmen, darunter Walt Disney, Siemens, Sony Ericsson und Microsoft – arbeitet seit längerem mit Hochdruck an der Einführung von Digital-Rights-Management-Techniken zur Regelung der Weiterverbreitung und zum Kopierschutz von Fernsehinhalten.
Auch die Europäische Kommission ist in das Projekt involviert: Sie ist als Beobachter im Lenkungsausschuss des Konsortiums vertreten. Zum Thema DRM äußerte sich die Kommission in der Vergangenheit relativ moderat: Bevor DRM-Systeme flächendeckend zum Einsatz kommen könnten, müsse zuerst deren Interoperabilität sowie die Akzeptanz aller Beteiligten gesichert sein, ausdrücklich auch die der Verbraucher.
Die sehr allgemeinen Ausführungen der Kommission stoßen bei Verbraucherschützern allerdings auf erhebliche Kritik. So erklärte die Rechtsexpertin der europäischen Verbraucherorganisation BEUC – ein Zusammenschluss von rund 40 europäischen Verbraucherschutzorganisationen – Cornelia Kutterer dem IT-Nachrichtendienst heise online, dass die DVB hinter verschlossenen Türen weiter an Spezifikationen für Digital-Rights-Management-Maßnahmen für das Fernsehen arbeite. Ein solches Kopierschutzsystem könnte durch entsprechende vertragliche Regelungen schnell verpflichtend für die Konsumenten werden, daher brauche man dringend gesetzliche Vorschriften, damit dies ausbleibe: „Mit Privatkopien in Form von Aufnahmen von TV-Sendungen wäre es sonst vorbei”, so die eindeutige Warnung der Rechtsexpertin.
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