USA exportieren umstrittene Copyright-Regeln
Mitgliedsstaaten des CAFTA (Central American Free Trade Agreement) sind die Schwellen- und Entwicklungsländer Costa Rica, Dominikanische Republik, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua auf der einen und die Vereinigten Staaten von Amerika auf der anderen Seite. Mit dem Abkommen sollen die Beziehungen der Länder zu den USA verbessert werden, indem ein gemeinsamer Markt etabliert wird. Die Länder des Südens zahlen hierfür einen hohen Preis: Bedingung für den vereinfachten Handel mit der Großmacht ist, dass sie den Schutz geistiger Eigentumsrechte an das internationale – und damit vor allem das US-amerikanische – Niveau anpassen.
CAFTA verpflichtet die Partnerstaaten der USA, eine Vielzahl internationaler Abkommen zum Urheberrecht und zu den gewerblichen Schutzrechten zu ratifizieren. Dazu zählen neben diversen Verträgen über Patent-, Geschmacksmuster- und Markenrechten auch die so genannten WIPO-Verträge, die den Schutz des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte betreffen.
Die Pflichten über Copyright-Regelungen finden sich in Artikel 15-5 des Abkommens. Damit werden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, ausschließliche Urheberrechte sowie Leistungsschutzrechte für ausübende Künstler (etwa Interpreten oder Schauspieler) und Tonträgerhersteller einzuführen, die neben Vervielfältigungs- auch Online-Rechte umfassen müssen. Die vorgegebene Schutzdauer beträgt mindestens siebzig Jahre nach der ersten Veröffentlichung eines Werkes, Tonträgers oder einer Darbietung, beziehungsweise nach dem Tod des Autors. Damit gehen die Pflichten aus dem CAFTA sogar über die Schutzfristenregelungen im deutschen Recht hinaus. Dies gewährt für Tonträger und Leistungen ausübender Künstler einen fünfzigjährigen Schutz.
Zudem sind auch die umstrittenen Regelungen über den Schutz technischer Maßnahmen Gegenstand des Abkommens. Nach Artikel 15-5, Ziffer 7 müssen die Partnerländer Regelungen einführen, die es verbieten, Digital Rights Management Systeme und Kopiersperren zu umgehen oder Mittel zur Umgehung herzustellen, anzubieten oder auf den Markt zu bringen. Die Regelungen gleichen dem Paragrafen 1201 des US Copyright Acts, der durch den so genannten Digital Millennium Copyright Act (DMCA) aus dem Jahr 1998 in das amerikanische Recht eingefügt wurde. Der DMCA wird seitdem von Bürgerrechtlern, aber auch von Copyright-Experten und Technologieunternehmen kritisiert. Ihrer Ansicht nach ist er so vage formuliert, dass er es Firmen leicht macht, Konkurrenten aus strategischen Gründen wegen Urheberrechtsverstößen zu verklagen.
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