Mehr US-CDs zukünftig mit Kopierschutz
Wie die Musikwoche berichtet, will EMI die gleiche Technologie einsetzen wie Konkurrent Sony BMG. „Extended Copy Protection“ (XCP) heißt das Verfahren der britischen Firma First4Internet, das nach eigenen Angaben so genanntes „steriles Brennen“ erlaubt. Dabei dürften die Nutzer drei Kopien ihrer CDs machen, aber keine Kopien der Kopien anfertigen. EMI nutzt XCP bisher nur für so genannte Pre-Releases, also Vorabveröffentlichungen, etwa für Radiostationen.
„Die sichere Brennfunktion ist der vernünftige Weg“, sagte First4Internet-Chef Mathew Gilliat-Smith gegenüber Wired News. „Den meisten Kunden geht es darum, eine Kopie für den eigenen Bedarf zu machen. Die Industrie ist darum bemüht, dass diese Möglichkeit nicht missbraucht wird, indem Kopien für Leute angefertigt werden, die sonst eine CD kaufen würden.“
Nur für Windows-Nutzer
„Extended Copy Protection“ lässt es nach Firmenangaben zu, dass CDs auf die Festplatte „gerippt“ werden, versieht diese gerippten Songs aber mit einem Kopierschutz. Dabei überträgt das Verfahren die Musik ins Windows-basierte WMA-Format. Dessen Digitales-Rechtekontrollsystem (DRM) verhindert dann, dass die Songs weiter kopiert werden.
Derart geschützte CDs entsprechen im Gegensatz zu vielen anderen Kopierschutztechniken, die zum Beispiel in Deutschland eingesetzt werden, dem Standard, so dass „Extended Copy Protection“ nicht verhindert, dass damit versehene CDs in allen gängigen CD-Spielern laufen. Allerdings würde die Technik es unmöglich machen, Songs auf Apples iPod zu übertragen, der das derzeit mit Abstand beliebteste tragbare Musikgerät ist. Denn Apple verwendet das Fairplay-DRM-System, das die Firma nicht an andere lizenziert.
Bisher wenig kopiergeschützte CDs in den USA
Kopierschutztechniken für CDs werden in den USA, im Gegensatz zu Deutschland, bisher nicht in großem Stil eingesetzt. Lediglich Sony BMG habe etwa 5,5 Millionen kopiergeschützte CDs ausgeliefert, schreibt Wired News. Bisher verwendet die Musikfirma dafür ein System des Herstellers SunnComm. Diese Firma war in Verruf geraten, nachdem sie den Princeton-Studenten Alex Halderman im Oktober 2003 auf mehrere Millionen Dollar Schadenersatz verklagt hatte. Wenige Stunden, nachdem die erste mit SunnComms „MediaMax“-Technik versehene CD auf den Markt gekommen war, hatte der Student herausgefunden, dass man den Kopierschutz äußerst einfach überwinden konnte. Auf Rechnern mit Windows XP mussten Nutzer dafür lediglich die Hochstelltaste drücken, wenn sie eine CD einlegten.
Nachdem Halderman diese Erkenntnis veröffentlicht hatte, verklagte SunnComm den damals 22-jährigen mit der Begründung, er habe den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) verletzt, der es – analog zum Paragrafen 95a des deutschen Urheberrechts – verbietet, technische Schutzmaßnahmen zu umgehen. Die hohe Klagesumme rechtfertigte die Firma damit, dass ihr Aktienkurs nach der Veröffentlichung stark gefallen sei. SunnComm zog die Klage jedoch zurück, nachdem der Firma von vielen Seiten vorgeworfen worden war, mit diesem Vorgehen die Forschungsfreiheit zu behindern.
Geschützte CDs bringen Nutzern oft Probleme
Das Kopieren von Musik-CDs zu privaten Zwecken ist grundsätzlich erlaubt. Wenn aber CDs effektiv kopiergeschützt sind, ist es nicht gestattet, diesen Kopierschutz zu umgehen. Sind CDs mit einem Kopierschutz versehen, führt das oft dazu, dass sie sich nicht in allen gängigen Geräten abspielen lassen. Denn CDs mit Kopierschutz entsprechen meist nicht dem Standard, der für das Datenformat entwickelt wurde und an dem sich entsprechend viele Hersteller orientieren.
In Deutschland bietet der Heise-Verlag eine Internet-Datenbank an, über die Kunden Erfahrungen mit kopiergeschützten CDs austauschen können – etwa ob die CDs auf unterschiedlichen Geräten problemlos laufen oder nicht (Link siehe unten).
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