Videospiel-Firma verklagt Hobby-Programmierer
Wie der US-Nachrichtendienst “Security Focus” meldet, ist es der erste Fall dieser Art. Tecmo, US-Tochter eines japanischen Unternehmens, wirft Mike Greiling, Will Glynn und annähernd einhundert weiteren Softwarebastlern vor, gegen den Digital Millennium Copyright Act (DMCA), ein umstrittenes US-Urheberrechtsgesetz, verstoßen zu haben.
Sie sollen auf der Site ninjahacker.net verschiedene Tecmo-Spiele dekompiliert haben, um dafür eigene “Skins” anzubieten. Mit ihnen kann man das Aussehen der Spiel-Charaktere verändern. Bei den Spielen handelt es sich um Ninja Gaiden, Dead or Alive 3, Dead or Alive Xtreme Beach Volleyball und andere. Einige Hundert dieser Skins sollen über das Diskussionsforum der Site getauscht worden sein, außerdem Tipps zur Veränderung (“modding”) der Spiele.
Tecmo wirft den Angezeigten nicht vor, die Spiele unerlaubt kopiert zu haben. Die Veränderungen und Methoden, die die Firma ihnen anlastet, unterscheiden sich auch nicht von denen, die seit Jahren auf andere Spiele angewendet werden, wie Halo oder Sims 2. Dennoch behauptet Tecmo, geschädigt worden zu sein. “Die meisten der Skins, die im Forum angeboten wurden, stellen Tecmo-Figuren anders dar, als im originalen Tecmo-Design,” steht in der Klageschrift, “einige davon sollen Tecmo-Figuren nackt aussehen lassen.”
Tecmo-Sprecherin Melody Pfeiffer äußerte gegenüber “Security Focus” die Befürchtung, dass Hacker, wenn ihnen diese Methoden erlaubt würden, demnächst jedes Spiel modifizieren dürften, wie sie wollten: “Wir haben Millionen ausgegeben, um diese Spiele zu entwickeln, und nun verändern die Leute sie, wie sie gerade möchten – das ist illegal.”
Jason Schultz, Anwalt der Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF), nennt die Anschuldigungen “absurd”: “Das Gesetz erlaubt es, urheberrechtlich geschützte Werke zu nutzen, ohne den Rechteinhaber vorher um Erlaubnis zu bitten. Eine dieser erlaubten Nutzungen ist es, Kopien zu machen und zu dekompilieren um herauszufinden, wie sie funktionieren.”
Daher sei alles, was die Beschuldigten tun, völlig legal. “Hätten sie für ein konkurrierendes Videospiel Tecmos Software genutzt, dann wäre das ein Fall fürs Gericht,” ergänzte Schultz, “aber sie zeigen nur rechtmäßigen Besitzern, wie sie das Aussehen ihrer Spiele auf dem Bildschirm verändern können.” Dadurch konkurrierten sie nicht mit Tecmo – im Gegenteil, man müsse ein Tecmo-Spiel besitzen, um diese Techniken anwenden zu können.
Die entscheidende Frage sein nun, ob die Verklagten “das Geld haben, um vor Gericht gegen eine Firma zu bestehen, die offenbar einen ziemlich hohen Umsatz macht,” sagte Schultz. Nach Angaben ihrer Sprecherin Pfeiffer klagt Tecmo auf einen Schadenersatz von 1.000 bis 100.000 Dollar für jeden Skin, der über ninjahacker.net verteilt worden ist. Die Site ist seit dem 25. Januar offline.
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