Streit um Urheberabgaben: VG Wort contra BGH
Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) wird gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Urheberrechtsabgaben auf Personalcomputer vom 2. Oktober Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen. Der VG Wort zufolge führt das Urteil “zu einer erheblichen Ungleichbehandlung von Urhebern”.
Die VG Wort, “ein Zusammenschluss von Autoren und Verlagen zur Wahrnehmung (Verwertung) von Urheberrechten gegenüber Dritten”, ist unzufrieden mit dem Bundesgerichtshof. Dieser hatte sich in einem Urteil vom 2. Oktober 2008 erneut gegen die Ansprüche der VG Wort gegenüber Herstellern von PCs und PC-Zubehör gestellt, als er entschied (via Heise Newsticker vom 2.10.), dass zumindest bis Ende 2007 keine Urheberabgaben für PCs zu entrichten waren. Schon im Dezember 2007 hatte der BGH eine vergleichbare Feststellung für Drucker und Plotter getroffen, “[d]enn bei Druckern und Plottern handelt es sich nicht um Geräte, die im Sinne des §54 Abs. 1 Satz 1 UrhG zur Vornahme von Vervielfältigungen durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung bestimmt sind.” (Urteil vom 6. Dezember 2007, Az I ZR 94/05)
Das BGH-Urteil ist vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) ausdrücklich begrüßt worden. Der Bitkom-Vorsitzende August-Wilhelm Scheer in einer Pressemitteilung: “Diesem zweifelhaften Versuch, Verbrauchern in die Tasche zu greifen, hat das höchste zuständige Gericht eine klare Absage erteilt”. Und Bernd Bischoff, Präsident und CEO des von der VG Wort verklagten PC-Herstellers Fujitsu Siemens Computers (FSC) betonte: “Mit diesem Urteil sind massive Wettbewerbsverzerrungen für den deutschen Markt abgewendet worden.”
Die VG Wort beharrt hingegen weiterhin auf der rückwirkenden Zahlungspflicht der Gerätehersteller. In den BGH-Urteilen sieht Ferdinand Melichar, Vorsitzender der VG Wort, “eine eklatante Ungleichbehandlung aller Autoren, deren Werke auf elektronischem Weg publiziert und von Nutzern anschließend digital auf PCs zur privaten Nutzung gespeichert werden”. Melichar kündigte (PDF) den erneuten Gang nach Karlsruhe an: “Die VG Wort wird darum – wie bereits gegen das Drucker-Urteil – Verfassungsbeschwerde einlegen.”
Es ist offen, ob die VG Wort in Karlsruhe erfolgreich sein wird. Seit 1. Januar gilt ohnehin eine veränderte Rechtslage. Danach muss der Vergütungsanspruch anhand der tatsächlichen Nutzung der Gräte für urheberrechtlich relevante Kopiervorgänge berechnet werden. Wie genau die Berechnung erfolgen soll hat schon längst zum nächsten Streit zwischen Verwertungsgesellschaften und Geräteherstellern geführt.
Was sagen Sie dazu?