Der Videorekorder im Netz
Shift-TV, Save-TV oder OTR heißen die Anbieter, die es den Kunden möglich machen, per Web-Menü Sendungen auszuwählen, die aufgenommen werden sollen. Die werden dann zentral auf einem Server gespeichert und können später von den Kunden mit einem Login-Passwort abgerufen werden. Abhängig von Dienst und Gebühren, können sie entweder herunter geladen oder nur als Stream abgerufen werden.
Der Vorteil ist offensichtlich: Statt sich einen Videorekorder kaufen zu müssen, können Kunden den „virtuellen Videorekorder“ nutzen und bis zu drei Sendungen gleichzeitig aufnehmen. Wenn die Sendungen zum Herunterladen zur Verfügung stehen, können sie sich bequem ihr privates Archiv anlegen, auf Festplatte, CD oder DVD.
Nicht alle Fernsehsender mögen diese Angebote. So hatte etwa die RTL-Gruppe gegen den Anbieter Shift TV eine einstweilige Verfügung beantragt, um ihn daran zu hindern, Sendungen von RTL, RTL Plus und Super-RTL aufzuzeichnen. Mit sehr unterschiedlichen Begründungen haben verschiedene Gerichte diesem Antrag stattgegeben. Für den Nutzer bedeutet das, dass sie das Programm der entsprechenden Sender per Shift TV nicht aufzeichnen können.
Davon abgesehen müssen sie aber nicht mit Konsequenzen rechnen. Vom Rechtsstreit darüber, ob die Aufzeichnungen rechtswidrig sind oder nicht, sind derzeit lediglich die Anbieterfirmen betroffen. Solange deren Dienste zur Verfügung stehen, können Interessenten davon ausgehen, dass sie sie auch nutzen dürfen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass sie auf diese Art hergestellte digitale Aufnahmen anderen ohne Einschränkung zur Verfügung stellen dürfen. Die Kopie für den Freund oder die Schwester auf CD oder USB-Stick ist durch die Privatkopieregelung gedeckt, die es erlaubt, für den eigenen, nichtkommerziellen Gebrauch Kopien herzustellen. Die Aufnahme einer Fernsehsendung über eine Internet-Tauschbörse anzubieten, verstößt jedoch gegen das Urheberrecht, das es verbietet, diese Sendungen öffentlich zugänglich zu machen. Denn dazu müssten die Rechteinhaber, also die Fernsehsender, ihre Zustimmung dazu gegeben haben, was normalerweise nicht der Fall ist.
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