Andere Zeiten, andere Lizenzen
Viel Schutz, wenig Freiraum
Der Grundsatz des Urheberrechts ist es, „persönliche geistige Schöpfungen“ (so steht`s im Gesetzestext) der Urheber zu schützen. Das passiert in den meisten Fällen automatisch – der Urheber muss keinen Antrag stellen, kein Registrierungsformular ausfüllen. Und der Schutz gilt bis 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers, geht also an die Erben oder Rechtsnachfolger über.
Doch dieser Schutz kann auch ein Problem sein. Für diejenigen nämlich, die gerne Teile urheberrechtlich geschützter Werke verwenden möchten, um Neues zu schaffen. Ironischerweise sind das natürlich oft dieselben Menschen, deren eigene Werke geschützt sind: Musiker, die Samples verwenden möchten, Filmemacher und Journalisten, die Ausschnitte aus anderen Filmen in ihre eigenen einbauen wollen, oder Webdesigner, die eine schicke Grafik in ihre Internet-Seiten integrieren möchten. All das ist nicht verboten, nur muss man die Rechteinhaber um Erlaubnis bitten und ihnen gegebenenfalls Geld bezahlen. Das ist im Prinzip ein vernünftiges Verfahren. Doch in der Praxis hat es auch Nachteile.
Denn diese „Rechteklärung“, wie die Fachleute sie nennen, ist eine Sisyphosarbeit, die fast nur noch große Firmen leisten können. Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten beschäftigen Heerscharen von Juristen in ihren Abteilungen „Honorare und Lizenzen“, Filmemacher zahlen viel Geld an Anwaltskanzleien, die dafür sorgen, dass Studios ihr OK geben, wenn im Dokumentarfilm ein Plakat eines berühmten Streifens im Hintergrund zu sehen ist, die Major Labels haben eigene Abteilungen, die für ihre Musiker aushandeln, wessen Samples sie zu welchem Preis verwenden dürfen. Davon lebt eine ganze Industrie – in erster Linie Anwälte – ausgezeichnet.
Für Kreative ist es oft genug ein Hemmnis. Denn wenn man kein Geld oder eine große Firma im Rücken hat, die den Weg weist, kann man sich leicht im Paragraphengestrüpp verfangen. Schadenersatzforderungen, Abmahnungen, Unterlassungserklärungen können die Folge sein. Nervig, im schlimmsten Fall ruinös teuer – und nicht gerade inspirierend. Creative Commons könnte dabei helfen, das zu ändern.
Die Lizenz fürs Internet-Zeitalter
Die Initiative, die am Center for Internet and Society der Stanford Law School erdacht wurde, hat sich zum Ziel gesetzt, Kreativen ihre Arbeit zu erleichtern. Dafür soll eine Lizenz sorgen, die es Urhebern möglich macht, ihre Arbeiten anderen auf möglichst simple Weise zur Verfügung zu stellen. Das hört sich einfach an, ist aber in der Praxis schwierig. Denn eine solche Lizenz muss drei Bedingungen erfüllen, damit sie funktionieren kann. Sie muss erstens juristisch möglichst wasserdicht sein. Zweitens müssen Kreative, die kein Jurastudium hinter sich haben, sie verstehen können. Drittens sollte sie auch noch dafür sorgen, dass jemand, der einen bestimmten Inhalt, also etwa ein Foto, nutzen möchte, es auch finden kann.
Daher besteht die Lizenz aus drei „Lagen“: Die erste ist der Juristensprech. Die zweite Version sollte jeder Laie durchschauen können. Und die dritte kann von Computern verstanden werden, denn sie besteht aus so genannten Metadaten. Metadaten sind Angaben, die den Inhalt einer Website beschreiben. Enthält die Seite eines Musikers etwa die Zeile „<permits rdf:resource=”http://web.resource.org/cc/Reproduction” />“, dann „weiß“ eine Suchmaschine: Diesen Inhalt kann man nutzen, solange andere Bedingungen, die ebenfalls in den Metadaten aufgeführt werden, erfüllt sind – etwa, dass der Name des Urhebers genannt werden muss.
Inzwischen werden die Lizenzen so häufig verwendet, dass die größten Internet-Suchmaschinen (Google und Yahoo) anbieten, nach CC-lizenzierten Inhalten zu suchen, und es ganze Angebote für CC-lizenzierte Musik gibt. So kann man einfach in einer Suchmaschine angeben, dass man nicht nur ein Foto des Kölner Doms sucht, sondern dass dieses Foto außerdem für nichtkommerzielle Projekte – etwa Unterrichtsmaterial in der Schule – kostenlos verwendbar sein muss. Die Suchmaschine zeigt dann nur die Fotos an, die diesen Kriterien entsprechen (Links zu den entsprechenden Seiten am Ende des Artikels).
Ist all das auch in Deutschland möglich? Ja, denn seit Mitte 2004 sind die CC-Lizenzen für das deutsche Urheberrecht, dass sich vom US-Copyright stark unterscheidet, angepasst. Es hindert also nichts mehr daran, sie zu nutzen – und als Urheber den Kollegen neue Freiheiten zu schaffen.
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