Europäischer Verlegerrat: Keine neuen Schranken, aber auch keine neuen Gesetze nötig
Wenn Verlagsverbandsvertreter sich zusammensetzen, kommen in 3 von 5 Fällen Erklärungen zum Schutze des geistigen Eigentums im Internet dabei heraus – könnte man denken. So etwa bei der Hamburger Erklärung von 2009, die die Diskussion um ein neues Leistungsschutzrecht einläutete:
Im Internet darf es keine rechtsfreien Zonen geben. Gesetzgeber und Regierung auf nationaler wie internationaler Ebene sollten die geistige Wertschöpfung von Urhebern und Werkmittlern besser schützen.
Die Erklärung wurde später auch vom Europäischen Verlegerrat (EPC) unterzeichnet, der sie dann der EU-Kommission überreichte.
Am Mittwoch veröffentlichte der EPC den Branchenreport „Global Media Trends Book 2012”. In der Kurzfassung (PDF) fasst der EPC seine Kernforderungen an die Politik zusammen: weitere Mehrwertsteuersenkungen, weniger Werbebeschränkungen und ein „ausbalancierter“ (Behavourial-Advertising-freundlicher) Datenschutz. Doch interessanterweise hält der Verlegerrat beim Urheberrecht keine neuen Gesetze für nötig:
To boost Europe’s standing in the creative world, and in support of authoritative professional journalism and creative media content, we are working for: Workable online copyright through cross industry collaboration, not new laws or exceptions to copyright [Hrvh. i.O.]
Der EPC will also keine neuen Schranken, aber auch keine Verschärfungen – sondern „cross industry collaboration”. Gemeint ist das vom EPC gestartete und unter anderem auch von der Axel Springer AG unterstützte Projekt Linked Content Coalition, das an einer Art Lizensierungsmetasprache arbeitet. Eine Distanzierung vom Leistungsschutzrecht? Zumindest scheint es eine erneute Bestätigung, dass auch nicht alle Verleger sich dafür erwärmen können.
[via IP Watch]
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