Journalisten zweifeln am Leistungsschutzrecht
Am vergangenen Donnerstag hat iRights.info den Referentenentwurf für das “Leistungsschutzrecht für Presseverlage” veröffentlicht. Am Freitag folgte dann unsere ausführliche “Rechtspolitische Analyse” (PDF) des Papiers. Der Ansturm auf diese Informationen war so gewaltig, dass unsere Server am Freitag fünf Stunden auf den Knien waren. In der Zwischenzeit gab es eine Vielzahl von neuen Reaktionen, Kommentaren und Einschätzungen zum Entwurf. Besonders spannend sind dabei die Reaktionen von führenden Journalisten und Online-Portalen.
Die Redaktion der führenden deutschen Nachrichten-Website, Spiegel Online, hat bereits am vergangenen Freitag reagiert und in einer Art Selbstinterview die politische Linie für ein Leistungsschutzrecht vorgegeben:
Bekomme ich Ärger, wenn ich auf SPIEGEL ONLINE verlinke?
Nein. Sie können auch in Zukunft mit Überschrift und Textanriss auf SPIEGEL ONLINE verlinken. Und natürlich können Sie aus unseren Artikeln zitieren. Wir freuen uns darüber! Was wir allerdings wie schon bisher nicht erlauben, sind Kopien kompletter Texte oder wesentlicher Textpassagen.
Gilt das auch, wenn ich Google-Anzeigen in meinem Blog habe?
Auch dann.
Angesichts der Weite des Anwendungsbereichs des angedachten Leistungsschutzrechts bedeutet dies faktisch, dass Spiegel Online das Leistungsschutzrecht, sofern dies einmal kommen sollte, nicht für sich anwenden will. Egal ob Suchmaschine oder “gewerblicher Blogger”, SPON distanziert sich hierdurch von der Anwendung durch Lizenzierung und rechtlicher Verfolgung bei Verstößen. Ergänzend dazu erklärt die Redaktion:
Der Gesetzentwurf sieht keine Verwertungsgesellschaft vor; jeder Verlag wird für sich selbst entscheiden, wie er sein Leistungsschutzrecht nutzt. Verlage könnten ja durchaus entscheiden, bestimmte Nutzungsarten explizit zu erlauben und so etwas Sicherheit schaffen.
Dass mit so einer Vorgehensweise mehr “Sicherheit” geschaffen werde, gehört in das Reich der Märchen und Sagen. Das Gegenteil dürfte der Fall sein, da gewerblichen Nutzern entgegen einer generellen Regelung im Umgang mit Wortschnipseln, wie es sie heute gibt, zugemutet wird, dass sie sich bei jedem “Presseverleger” -und das sind weit mehr als die klassischen Zeitungs- und Zeitschriftenverlage- einzeln erkundigen, wie das jeweilige Haus es jetzt mit dem Leistungsschutzrecht hält. Und mangels gesetzlicher Regelung kann sich diese Haltung übrigens auch von einem Tag zum anderen ändern, bzw. für unterschiedliche Rezipienten würden unterschiedliche Regelungen gelten. Rechtssicher ist das nicht.
Frank Schirrmacher, Mitherausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) hat inzwischen auf Nachfrage bei Twitter bestätigt, dass die FAZ ähnlich wie Spiegel Online vorgehen will. Ebenfalls ein deutliches Signal von einem der führenden deutschen Journalisten. Bereits in der vergangenen Woche hatte Heribert Prantl, Mitglied der Chefredaktion und Leiter des Ressort Innenpolitik der Süddeutschen Zeitung (SZ) deutliche Kritik am Leistungsschutzrecht geäußert.
Als einer der ersten Presseverleger hat der Herausgeber des Donau-Kurier Georg Schäff sein Unverständnis über ein solches Leistungsschutzrecht in einem Interview mit seiner Zeitung im März 2012 geäußert:
Ich kann einfach nicht verstehen, wie man auf den Gedanken kommt, so etwas ins Leben zu rufen. Das zeigt in meinen Augen, wie weit sich unsere Verwaltung und auch bestimmte Herren in den Medien von der Realität verabschiedet haben.
Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten Union (dju) in der Gewerkschaft Verdi kritisiert in einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung den Entwurf des Leistungsschutzrechts ebenfalls. Der stellvertretende Verdi-Vorsitzende Frank Werneke lässt sich mit den Worten zitieren:
Es ist völlig unverständlich, dass jetzt das Bundesjustizministerium unter Vernachlässigung der wirklich dringenden Fragen im Urheberrecht mit dem Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht isoliert eine Regelung zu Gunsten der Verleger umsetzen will.
Werneke macht seine Kritik dabei insbesondere an der fehlenden rechtlichen Stärkung der Urheber fest:
Die Interessen der eigentlichen Erbringer journalistischer Leistung, die Urheberinnen und Urheber, werden in dem Entwurf sträflich vernachlässigt.
Diese Kritik bezieht sich auf die diskutierte Einführung einer Verwertungsgesellschaftspflicht beim Leistungsschutzrecht, die das BMJ im Entwurf aber nicht vorsieht. Verdi hat mit zu den ersten gehört, die mit den Presseverlegern über das Leistungsschutzrecht verhandelt haben. Durch eine Veröffentlichung von iRights.info wurden die konkreten Pläne damals erstmals bekannt. Verdi wird nun zum ersten mal hinsichtlich der eigenen Erwartungen enttäuscht. Es ist davon auszugehen, dass auch mögliche freiwillige Absichtserklärungen und Vereinbarungen zwischen Presseverlegern und Gewerkschaften zu weiteren Enttäuschungen führen würden. Denn auch Werneke stellt fest:
Die negativen Erfahrungen der mit dem Zeitungsverlegerverband vereinbarten Vergütungsregeln für freie Journalistinnen und Journalisten, die in weiten Teilen von den Verlagen nicht eingehalten werden, zeigen dass eine klare gesetzliche Festlegung notwendig ist.
Die Haltung von Verdi wird aber auch als halbgar kritisiert. Netzpolitik.org schreibt:
Mit anderen Worten: Wenn die von den Verlegern versprochenen 50% der zu verteilenden Einnahmen an UrheberTM verteilt werden, sind die Kollateralschäden alle in Ordnung. Schade, ver.di hat hier – mal wieder – die grandiose Chance verpasst, die Interessen der Gesellschaft und dem Großteil ihrer Mitglieder zu artikulieren.
Dass das auch deutlicher geht, zeigt der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV). Im März 2012 nannte er das Leistungsschutzrecht einen “Kniefall der Politik vor der Verlegerlobby und fehlende Weitsichtigkeit der Koalition”. Der 11.000 Mitglieder starke Verband schreibt:
Der DFJV schätzt die aktuellen Bestrebungen zur Einführung eines Leistungsschutzrechts als innovationshemmend und rückwärtsgewandt ein. Für den DFJV bestehen berechtigte Zweifel daran, dass es den Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen darum geht, zukunftsfeste Grundlagen für „Qualitätsjournalismus“ im Internet zu schaffen. Vielmehr versuchen sie, überkommene Geschäfts- und Erlösmodelle zuungunsten der (freien) Journalisten zu stärken.
Stefan Niggemeier, mehrfach preisgekrönter deutscher Medienjournalist und Autor des Spiegel, hat in seinem Blog aktuell den sehr lesenswerten Beitrag “Das Leistungsschutzrecht: Selten war es so tot wie heute” veröffentlicht. In seinem Fazit schreibt er:
Wie die Verleger glauben können, dass es ihnen nützen wird und nicht schaden, Hinweise auf ihre Artikel zu erschweren, ist eines der zentralen Rätsel dieser ganzen Angelegenheit und Ausweis des Irrsinns, in den sich die Branche in ihrem Überlebenskampf geflüchtet hat.
Am heutigen 18. Juni endet die Mitzeichnungsfrist für die beteiligten Ministerien. Sollten alle zustimmen, wird das Leistungsschutzrecht aller Voraussicht nach am 04. Juli vom Bundeskabinett verabschiedet und dann in den parlamentarischen Prozess geschickt. Es kann aber natürlich auch alles ganz anders kommen.
2 Kommentare
1 Spiegelkritik am 19. Juni, 2012 um 14:05
Die Beteuerungen von SpOn (und FAZ und vermutlich anderen) sind natürlich rechtlich völlig unverbindlich.
Was sagen Sie dazu?