Videoplattform Veoh in Copyright-Verfahren freigesprochen
Ein kalifornisches Gericht hat den Online-Video-Dienst Veoh vom Vorwurf der Copyright-Verletzung freigesprochen. Veoh kann sich auf Ausnahmebestimmungen im Digital Millennium Copyright Act (DMCA) berufen, entschied das Gericht.
Veoh Networks stellt im Internet ähnlich wie YouTube eine Plattform für Videos bereit. Ein Teil der Inhalte bezieht Veoh von Partnern wie Turner und CBS. Nutzer können aber auch Videos in unbegrenzter Länge hochladen, die automatisch von Veoh transcodiert, gespeichert und für den Abruf bereitgehalten werden. Veoh-Nutzer werden darauf hingewiesen, dass sie beim Upload nicht die Urheberrechte Dritter verletzen dürfen. Veoh beschäftigt außerdem einen Angestellten, der sich um Beschwerden über Copyright-Verletzungen kümmert. Der Zugang zu illegal hochgeladenen Videos wird unterbunden, wenn ein entsprechender Hinweis vorliegt. Anhand digitaler Fingerabdrücke wird außerdem der Zugang zu identischen Videos sowie deren erneuter Upload blockiert. Sollte ein Nutzer mehrfach die Rechte Dritter verletzen, wird sein Veoh-Account gesperrt. Nichtsdestotrotz finden sich bei Veoh regelmäßig aktuelle Fernsehsendungen oder Kaufvideos in voller Länge und hoher Qualität, die von Nutzern hochgeladen wurden, die nicht über die notwendigen Rechte verfügen.
Nachdem die Io Group –- “Hersteller verschiedener Produkte für Erwachsene” — zwischen dem 1. und 22. Juni 2006 Ausschnitte aus einigen ihrer Pornofilme bei Veoh wieder fand, reichte das Unternehmen Klage wegen Copyright-Verletzung gegen Veoh ein. Veoh beantragte im Gegenzug eine gerichtliche Feststellung, dass es gemäß den Safe-Harbor-Ausnahmebestimmungen im Digital Millennium Copyright Act (DMCA) nicht für die Copyright-Verletzungen verantwortlich ist.
Gestern hat das zuständige Gericht in San Jose, Kalifornien, geurteilt (PDF), dass Veoh in der Tat nicht für die Copyright-Verletzungen durch die Nutzer haftbar gemacht werden kann. Zu Gunsten von Veoh wertete das Gericht, dass Veoh in dem von Io genannten Zeitraum keine Einnahmen mit Werbung oder aus Gebühren erzielte; dass nur eines der strittigen Videos einen Copyright-Vermerk trug; dass Io nach Entdeckung der Videos bei Veoh die Betreiber der Videoplattform nicht informierte; und dass Veoh zu dem Zeitpunkt, zu dem Io die Klage einreichte, den Zugriff zu jedwedem “Material für Erwachsene” bereits gesperrt hatte.
Die von Veoh ergriffenen Maßnahmen reichten Richter Howard R. Lloyd in ihrer Gesamtheit aus, um festzustellen, dass “Veoh ausreichende Vorkehrungen getroffen hat, um die Safe-Harbor-Ausnahmebestimmungen im vorliegenden Fall für sich in Anspruch nehmen zu dürfen.”
Die Argumentation von Richter Lloyd wird sicherlich von seinem Kollegen Louis L. Stanton, der die ähnlich gelagerte Klage von Viacom gegen YouTube/Google in New York verhandelt, gründlich gelesen werden. Ob Stanton dann auch ähnlich urteilen wird, muss abgewartet werden. YouTube-Rechtsberater Zahavah Levine begrüßte auf jeden Fall das kalifornische Urteil:
“Es ist großartig, zu sehen, dass das Gericht bestätigt hat, dass der DMCA Dienste wie YouTube schützt, die sich an das Gesetz halten und das Copyright respektieren.”
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