Musikbranche hassliebt Streaming, Referendum gegen Überwachung, Urteil zu Sharehoster-Haftung
So zufrieden sich die internationale Musikindustrie über leichte Umsatzzuwächse zeigt, die vor allem aus Einnahmen mit dem Streaming resultieren, so unzufrieden ist sie mit der Gesamtsituation von Musik im Netz. Das gehe aus dem neuesten Jahresbericht des weltweiten Musikverbandes IFPI hervor, auf den heise online eingeht. So würden weltweit 900 Millionen Nutzer kostenloser Musikangebote im Web für „nur“ 634 Millionen Dollar an jährlichen Einnahmen sorgen, wohingegen 68 Millionen Nutzer von Bezahldiensten pro Jahr rund zwei Milliarden Dollar für Onlinemusik ausgeben. Das größere Problem sei Netzplatzhirsch YouTube, wo Nutzer millionenfach Musik hochladen, ohne geklärte Lizenzen und ohne Lizenzzahlungen, während die Musiklabels ihre Produkte dort selbst zur kostenlosen Nutzung platzieren.
Die Abkürzung „Büpf“ klingt niedlich, doch das damit gemeinte Schweizer „Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs“ scheint keineswegs harmlos. Darüber berichtet netzpolitik.org. Die Neufassung des Überwachungsgesetzes würde beispielsweise die bisherige Vorratsdatenspeicherung auf größere Internetdienste ausweiten. Auch der Einsatz von Staatstrojanern soll dann erlaubt sein, zudem wären Bibliotheken und private Betreiber von WLANs verpflichtet „unverzüglich Zugang zu ihren Anlagen gewähren“. Gegen die Gesetzesreform formierte sich ein breites Bündnis von Verbänden, Parteien und Netzaktivisten, das gestern ein entsprechendes Referendum startete. Ziel ist ein Volksentscheid, für diesen müssen bis Ende Juni 50.000 Schweizer das Referendum unterschreiben.
Müssen Anbieter von Online-Speicherdiensten, auf deren Servern sogenanntes Filesharing stattfindet, dafür haften, wenn dort urheberrechtlich geschützte Dateien illegal verbreitet werden? Ja, sobald sie das erste mal darauf hingewiesen wurden und keine wirksamen Gegenmaßnahmen getroffen haben. So entschied Mitte und Ende März das Landgericht München mit zwei Urteilen, berichtet das Institut für Urheber- und Medienrecht. Die Klage wendete sich gegen illegales Sharing von E-Books bei „Uploaded.net“ und assoziierten Partnerplattformen, geklagt hatten zwei deutsche Verlagsgruppen und ein internationaler Fachverlag, unterstützt vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der Association of American Publishers. Nach Ansicht des Gerichts hätten Sharehoster weitreichende Überwachungspflichten, da ihr Geschäftsmodell die Verbreitung illegaler Downloads besonders fördere.
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