Zwischensieg für Youtube im GEMA-Streit, Streit hält an
Wie Volker Briegleb bei Heise berichtet, ist die Verwertungsgesellschaft GEMA heute am Oberlandesgericht München mit einem neuen Anlauf gescheitert, Youtube zur Zahlung von Schadensersatz verurteilen zu lassen. Die GEMA berechnet ihn auf der Grundlage ihres Tarifs, über den beide Parteien seit vielen Jahren trickreich streiten.
Das OLG folgte am Donnerstag der Youtube-Argumentation, die Plattform sei in erster Linie ein technischer Dienstleister. Der Vorsitzende sprach von einem “Automatismus”. Sobald ein Nutzer dort ein Video hochlade, sei es ohne Zutun des Unternehmens für die Öffentlichkeit zugänglich.
Während Youtube sich über einen Etappensieg freuen kann, dürfte der Streit dennoch bald am Bundesgerichtshof verhandelt werden. Das ist auch in einem weiteren, parallel laufenden Verfahren aus Hamburg möglich. Dort streiten GEMA und Youtube in erster Linie um die Haftung der Videoplattform.
Das Urteil selbst ist zwar noch nicht veröffentlicht, für Nutzer dürfte sich jedoch so oder so vorerst nichts ändern. Wie man Musik bei Youtube (nicht) nutzen kann, erläutert eine FAQ von iRights.info und Klicksafe.
Update, 23.2.2016: Das Urteil des OLG München, Aktenzeichen 29 U 2798/15, ist nun im Volltext veröffentlicht.
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