Sharing Economy: Die Chancen nicht vergeben
Ein Thema, das Unternehmen, Politiker, Wissenschaftler, Verbraucherschützer und andere Teile der Zivilgesellschaft im Jahr 2015 besonders umgetrieben hat, ist der Boom der sogenannten Sharing Economy.
Im besonderen Fokus standen in Deutschland die diversen Gerichtsverfahren gegen den Ride-Sharing-Dienst Uber, dessen Geschäftsmodell insbesondere dem klassischen Taxi-Gewerbe große Sorgen bereitet.
Uber ist jedoch nur ein besonders prominentes Beispiel für die neuen Plattformen, die nicht mehr selbst die nachgefragten Dienstleistungen produzieren, sondern diese „nur noch“ vermitteln, sich also nur auf einen Teil der Wertschöpfung konzentrieren. Kernidee der Sharing Economy ist dabei stets, dass viele Ressourcen (wie etwa PKW oder Wohnungen) einen beträchtlichen Teil der Zeit ungenutzt bleiben.
Teilen von Ressourcen ist volkswirtschaftlich sinnvoll
Durch intelligente Vermittlungsplattformen ließe sich diese Auslastung deutlich erhöhen und somit volkswirtschaftlich betrachtet erhebliche Effizienzpotenziale heben, indem die Auslastung dieser Ressourcen verbessert wird, also weniger Verschwendung stattfindet.
Dass das Teilen von Ressourcen – insbesondere zwischen Unternehmen – nichts prinzipiell Neues ist, illustrieren etwa Maschinenringe in der Landwirtschaft, bei denen Land- und Forstmaschinen gemeinsam genutzt werden. Lesezirkel für Arztpraxen und Friseursalons basieren auf einer ähnlichen Idee.
Andere Beispiele finden sich im Telekommunikationsbereich, wo Unternehmen Infrastrukturen oder Frequenzspektren gemeinsam nutzen oder im Energiesektor, wo Firmen gemeinsam Kraftwerke betreiben und diese in sogenannte Kraftwerksscheiben zerlegen.
Auf diese Weise lassen sich für Unternehmen Fixkosten einsparen, und Ressourcen können durch eine bessere Auslastung effizient genutzt werden. Das Cloud Computing folgt einer ähnlichen Logik, sodass knappe Rechen- und Speicherkapazitäten oder spezialisierte Software effizient genutzt werden können.
Auch bei Privatpersonen ist das Teilen von Ressourcen prinzipiell nichts Neues: Mitfahrzentralen, Wohngemeinschaften und Mitwohnzentralen sind schon immer der Idee gefolgt, Ressourcen und Fixkosten zu teilen. Auch Büchereien und Videotheken und selbst Hotels basieren im Grunde auf dieser Idee.
Online-Vermittlungen ermöglichen Vertrauen zwischen Anbietern und Nachfragern
Vor dem Aufkommen professioneller Online-Vermittlungen war die Konkurrenz durch Mitfahr- und Mitwohnzentralen für die Bahn und Taxis, beziehungsweise Hotels und Pensionen überschaubar. Erst die Digitalisierung und die damit einhergehenden technischen Möglichkeiten konnten das rasante Wachstum der Sharing Economy auslösen.
Zwei Gründe sind dafür im Wesentlichen maßgeblich: Erstens reduziert das Internet die Suchkosten in ganz erheblicher Weise, das Matching von Anbietern und Nachfragern auch für kleine Transaktionen (wie eine kurze Stadtfahrt oder eine Übernachtung) wird durch Online-Plattformen wesentlich einfacher.
Und zweitens mindert das Internet das Problem fehlenden Vertrauens zwischen ehemals weitgehend anonymen Anbietern und Nachfragern. In der Vergangenheit war es aufgrund zahlreicher Informationsprobleme riskant, die eigene Wohnung Fremden zu überlassen oder sie im Auto mitzunehmen beziehungsweise bei ihnen mitzufahren.
Über Bewertungs- und Reputationsmechanismen kann diese Anonymität nun überwunden werden, durch Reputationsmechanismen wird Vertrauen geschaffen. Nicht zufällig ist bei Uber oder Airbnb wie schon bei Ebay das gegenseitige Bewerten nach einer Transaktion ein zentraler Punkt für das Funktionieren der Plattformen.
Da erstens die Suchkosten reduziert und das Matching von Anbietern und Nachfragern erheblich vereinfacht und zweitens die Problematik fehlenden Vertrauens gelindert werden kann, können nun private Transaktionen realisiert werden, die in der Vergangenheit an fehlenden Informationen und mangelndem Vertrauen gescheitert sind.
Privates Teilen von Ressourcen wirft gesellschaftlich wichtige Fragen auf
Durch das vermehrte Teilen von Ressourcen zwischen Privatpersonen ergeben sich jedoch eine ganze Reihe von gesellschaftlich wichtigen Fragen:
- Werden etwa soziale Standards und gesetzliche Regulierungen umgangen und so ein unfairer Wettbewerb zwischen gewerblichen und privaten Anbietern von Autofahrten und Übernachtungsmöglichkeiten ausgelöst?
- Wird damit der gewerbliche Anbieter künstlich benachteiligt?
- Hebelt eine Umgehung bestehender Regulierungen durch neue Anbieter eigentlich sinnvolle Regelungen aus und entstehen so Nachteile für dann rechtlich weniger geschützte Marktteilnehmer wie etwa Auftragnehmer und Verbraucher?
- Sind neue Besteuerungsverfahren nötig, wenn davon auszugehen ist, dass viele Transaktionen von privaten Personen in der Sharing Economy in der Regel nicht oder nur teilweise versteuert werden?
Angesichts dieser Fragen ist die erste Reaktion vieler Politiker auf die neue digitale Konkurrenz in Europa abwehrend – auch im Interesse der etablierten Anbieter, die sich nur ungern diesem neuen Wettbewerb stellen: Google zerschlagen, Amazon regulieren, Uber und Airbnb verbieten, so die Vorschläge.
Diese Maßnahmen würden jedoch das Kind mit dem Bade ausschütten. Sie würden die potenziellen Probleme nicht in verhältnismäßiger Weise lösen, sondern viele volkswirtschaftlich sinnvolle Transaktionen unterbinden, denn prinzipiell können sich durch ein gemeinsames Nutzen von Ressourcen auch im privaten Bereich ökonomische und ökologische Vorteile ergeben.
Für Verbraucher sind Vorteile durch neue Angebote groß
Betrachten wir etwa den städtischen Personennahverkehr, so ist schnell klar, dass sich mit neuen Angeboten aus der Sharing Economy nicht nur Verbraucherwünsche besser erfüllen, sondern auch ökologische Vorteile realisieren lassen. Je einfacher und günstiger es ist, sich ein Auto mit anderen zu teilen, desto weniger ist es notwendig, selbst ein Auto zu besitzen.
Während Taxifahren für viele ein Luxus ist (wenn nicht die Firma, die Krankenkasse oder sonst jemand anderes zahlt), könnten günstigere Preise Leute dazu bewegen, das eigene Auto häufiger stehen zu lassen oder sogar ganz darauf zu verzichten (zumindest auf den Zweitwagen). Im Augenblick werden diese Entwicklungen jedoch durch die kaum noch zeitgemäße Regulierung des Taximarktes in Deutschland verhindert.
Dies bedeutet nicht, dass es nicht ein Mindestmaß an Regulierung geben sollte: Zu denken ist an Anforderungen sowohl an die eingesetzten PKW als auch an die Fahrer, etwa hinsichtlich des gesundheitlichen Zustandes, Vorstrafen und Punkten in das Flensburger Fahreignungsregister. Auch über Versicherungspflichten sollte nachgedacht werden, sobald ein gewisses Ausmaß an Personenbeförderungen erreicht wird.
Ein pauschales Verbot jedoch, das letztlich vor allem den Verbrauchern schadet und den Taxifahrern selbst kaum hilft (wohl aber den traditionellen Taxiunternehmen), ist die denkbar schlechteste Antwort auf die Digitalisierung.
Ein ähnliches Fazit lässt sich auch für das Übernachtungsgewerbe ziehen, das im Übrigen Ziel wiederholter Schwerpunktprüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls ist. Das kurzzeitige Überlassen privater Wohnungen, vermittelt durch Online-Plattformen, trifft durchaus eine Nachfrage.
Geschieht dies jedoch gewerbsmäßig und durch eine Zweckentfremdung von Privatwohnungen, so sollten für gewerbliche Anbieter von Ferienwohnungen geltende Regelungen zur Brandschutz, Hygiene, Besteuerung etc. Anwendung finden.
Anpassung bestehender Regelungen, um Chancen zu nutzen
Sinn und Zweck der Sharing-Modelle kann es selbstredend nicht sein, Steuerhinterziehung zu erleichtern und sinnvolle Vorschriften zu umgehen. Vieles könnte hier durch eine automatische Datenübertragung an die Finanzbehörden erreicht werden, zumindest sobald bestimmte Schwellenwerte überschritten werden.
Ähnliche Regelungen haben wir heute bereits, wenn zwischen Minijobs und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung unterschieden wird oder bei der Umsatzsteuerpflicht mit jährlichen Schwellenwerten gearbeitet wird.
Das könnte ein Vorbild für die Sharing Economy sein, denn die Digitalisierung bietet erhebliche Chancen, die Nutzung von Ressourcen erheblich effizienter zu gestalten und damit neben ökonomischen auch ökologische Vorteile zu realisieren.
Um unerwünschte Risiken und Nebenwirkungen zu vermeiden, ist eine Anpassung der bestehenden Regelungen notwendig.
Durch verbesserte Datenübermittlungen an Finanz- und Aufsichtsbehörden könnten Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit in schon lange kritischen Bereichen wie etwa dem Taxigewerbe sogar eingedämmt und Wettbewerbsverzerrungen sogar abgebaut werden.
Für 2016 bleibt die Hoffnung, dass weniger Emotionen und mehr nüchternes Kalkül diese Diskussion prägen werden als 2015.
Dieser Artikel ist auch im Magazin „Das Netz – Jahresrückblick Netzpolitik 2015/16“ veröffentlicht. Das Magazin ist gedruckt, als E-Book und online erschienen.
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